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ESG, EU Taxonomie, CSRD, CSDDD - Die wichtigsten Richtlinien im Überblick

Der Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft erfordert eine klare Verständigung darüber, was Nachhaltigkeit in der Unternehmensführung bedeutet und wie sie gemessen und berichtet werden kann. Dafür gibt es jede Menge Richtlinien wie die CSRD, EU Taxonomie, GRI, CSDDD oder SBTi. Um den Überblick zu behalten und die Unterschiede zwischen den verschiedenen Richtlinien zu verstehen, beleuchtet dieser Artikel die Rolle von Corporate Social Responsibility (CSR) und Environmental, Social, and Governance (ESG) als Grundpfeiler der modernen Unternehmensethik und führt durch den umfangreichen Dschungel der verpflichtenden und freiwilligen Reportingstandards. 

CSR und ESG als Kernkonzepte

Corporate Social Responsibility (CSR) steht für die freiwillige Verantwortung eines Unternehmens gegenüber Gesellschaft und Umwelt. CSR-Aktivitäten können Umweltschutz, soziales Engagement und ethische Geschäftspraktiken umfassen und haben das Ziel, dass Unternehmen ihren moralischen Pflichten und der Verantwortung gegenüber der Gesellschaft nachkommen sollen.

CSR im Überblick

Was ist ESG?

Environmental, Social and Governance (ESG) konzentriert sich auf drei Schlüsselbereiche der Nachhaltigkeit: Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance). Es handelt sich um spezifische Kriterien, die von Investoren, Regulierungsbehörden und anderen Stakeholdern verwendet werden, um die Auswirkungen von Unternehmen auf die Gesellschaft und die Umwelt sowie deren Verwaltungspraktiken zu bewerten. ESG-Kriterien dienen zunehmend als wichtige Faktoren bei Investitionsentscheidungen, um Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten zu identifizieren.

Der Unterschied zwischen CSR und ESG

CSR und ESG unterscheiden sich in ihrer Zielsetzung und ihrem Ansatz. Während Corporate Social Responsibility auf freiwilligen Maßnahmen basiert, die soziale und ökologische Verantwortung betonen, bietet Environmental, Social, Governance einen Rahmen für die systematische Bewertung dieser Aspekte in Bezug auf Risikomanagement und Wertsteigerung. CSR ist demnach aktionsorientiert, ESG bewertungs- und strategieorientiert.

Die Konzepte von CSR und ESG bieten einen soliden Ausgangspunkt für Unternehmen, um ihre Nachhaltigkeitsbemühungen zu strukturieren und zu messen. Doch die Verantwortung geht darüber hinaus. Mit der Einführung von verpflichtenden Reportingstandards wie der CSRD unterstreicht die Politik die Notwendigkeit für Unternehmen, ihre Nachhaltigkeitsleistungen nicht nur intern zu bewerten, sondern diese auch extern, transparent und nachvollziehbar zu kommunizieren. Diese Entwicklung zeigt, wie essentiell es geworden ist, verantwortungsvolle Geschäftspraktiken in den Mittelpunkt der Unternehmensstrategie zu stellen.

Verpflichtende Reportingstandards CSRD, ESRS, EU Taxonomie, LkSG und CSDDD

Um sicherzustellen, dass Unternehmen nachhaltig agieren und ESG in ihre Geschäftsstrategie integrieren, gibt es verschiedene Reportingstandards, die verpflichtend sind.

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Als Nachfolge der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) verpflichtet die Corporate Sustainability Reporting Directive große Unternehmen sowie alle börsennotierten Unternehmen in der EU (KMUs), detailliert über ihre Umwelt- und Sozialauswirkungen. Ein wesentlicher Bestandteil der CSRD ist die Einführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse, die Unternehmen dazu verpflichtet, ihre wesentlichen Auswirkungen auf die Umwelt und Gesellschaft als auch die finanziellen Auswirkungen der Umwelt und Gesellschaft auf das Unternehmen zu berücksichtigen. Die CSRD fördert eine standardisierte und vergleichbare Berichterstattung, indem sie die Art und den Inhalt der Nachhaltigkeitsberichte durch die Verwendung von ESRS (European Sustainability Reporting Standards) vorschreibt.

European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

Die European Sustainability Reporting Standards bieten Unternehmen klare Richtlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und sollen Transparenz und Vergleichbarkeit verbessern. Die ESRS-Standards umfassen 82 Angaben mit 127 Kennzahlen, von denen über 50 Prozent für Unternehmen verpflichtend sind. Zu den Datenpunkten gehören zum Beispiel der Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen (CO₂-Bilanz), Abfallmanagement, Lieferkette, Wasserverbrauch, die sozialen Auswirkungen sowie die Einbindung der Mitarbeitenden.

Überblick über die ESRS-Standards

EU Taxonomie

Die EU Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das festlegt, welche Wirtschaftsaktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten können. Sie dient als Leitfaden für Investoren, Unternehmen und Politik, um Umweltziele der EU, wie Klimaschutz und die Verringerung der Umweltverschmutzung, zu unterstützen. Die Taxonomie legt detaillierte Kriterien für die Nachhaltigkeit von Aktivitäten fest, um "Greenwashing" zu verhindern und die Finanzierung von wirklich grünen Projekten zu fördern. Dieses System ist zentral für die EU-Strategie zur Förderung nachhaltiger Finanzen und zur Erreichung der Klimaziele des Pariser Abkommens. Die EU Taxonomie-Verordnung ist eng mit der CSRD verknüpft, da Unternehmen, die nach CSRD berichten, auch darlegen müssen, wie und in welchem Umfang ihre Aktivitäten mit der EU Taxonomie übereinstimmen.

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist ein deutsches Gesetz, das darauf abzielt, die Einhaltung von Menschenrechtsstandards und Umweltschutzmaßnahmen entlang der globalen Lieferketten sicherzustellen. Unternehmen sind verpflichtet, Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu identifizieren, präventive Maßnahmen zu ergreifen, über ihre Aktivitäten zu berichten und Abhilfemaßnahmen im Fall von Verstößen zu implementieren. Das LkSG gilt primär für in Deutschland ansässige Unternehmen einer bestimmten Größe und zielt darauf ab, die Verantwortung deutscher Unternehmen für ihre Lieferketten zu stärken.

Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive ist im Vergleich zum deutschen LkSG eine Richtlinie der Europäischen Union, die Unternehmen dazu verpflichtet, Sorgfalt in Bezug auf die Achtung von Menschenrechten und den Umweltschutz innerhalb ihrer gesamten Lieferkette und Geschäftstätigkeiten auszuüben. Die CSDDD zielt darauf ab, die Bemühungen der EU-Mitgliedstaaten zu harmonisieren, indem sie einheitliche Anforderungen für die Due-Diligence-Pflichten von Unternehmen in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt schafft. Die Direktive soll europaweit gelten, die gesamte Wertschöpfungskette abdecken und soll die Verantwortlichkeit von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Umwelt verstärken.

Freiwillige Reportingstandards GRI, GHG und DNK

Neben den eben genannten verpflichtenden Reportingstandards gibt es zusätzlich freiwillige Standards,  die es Unternehmen ermöglichen, ihre Bemühungen weiter zu vertiefen und zu individualisieren. 

Global Reporting Initiative (GRI)

Die Global Reporting Initiative bietet einen flexiblen Rahmen für die umfassende Berichterstattung über wirtschaftliche, ökologische und soziale Leistungen. Der GRI-Standard ist weltweit anerkannt und wird von Unternehmen freiwillig angewendet, um ihre Nachhaltigkeitsleistungen transparent zu machen.

GRI Standards im Überblick

Greenhouse Gas Protocol (GHG)

Das Greenhouse Gas Protocol ist die am weitesten verbreitete Methode zur Emissionsmessung und -berichterstattung. Das GHG-Protokoll unterteilt Emissionen in Scope 1, 2 und 3, wodurch Unternehmen ihre direkten und indirekten Emissionen überblicken und Strategien zur Reduzierung entwickeln können.

Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK)

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex bietet einen weniger komplexen Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und ist insbesondere für KMUs zugänglich. Er umfasst wesentliche Aspekte der Nachhaltigkeit und fördert die Transparenz von Unternehmensleistungen.

Weitere Richtlinien: Green Claims Directive und SBTi

Nachdem die Bedeutung der verpflichtenden und freiwilligen Reportingstandards beleuchtet wurde, ist es wichtig, den Blick auch auf weitere relevante Richtlinien zu richten. Initiativen wie die Green Claims Directive, die SBTi und das GHG Protokoll erweitern das Spektrum der Nachhaltigkeitsbemühungen von Unternehmen. Sie adressieren spezifische Aspekte der Nachhaltigkeitspraxis und -berichterstattung, von der Vermeidung irreführender Umweltbehauptungen bis hin zur wissenschaftsbasierten Zielsetzung für den Klimaschutz.

Green Claims Directive

Die Green Claims Directive ist eine EU-Richtlinie, die darauf abzielt, irreführende Umweltbehauptungen (sogenanntes "Greenwashing") zu bekämpfen, indem sie strenge Kriterien für die Verwendung von Umweltaussagen aufstellt. Unternehmen müssen ihre umweltbezogenen Behauptungen klar belegen können, um Verbrauchervertrauen zu stärken und einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten.

Science Based Targets Initiative (SBTi)

Die Science Based Targets Initiative bietet Unternehmen ein wissenschaftsbasiertes Framework, um ihre Klimaziele zu setzen und umzusetzen. Die SBTi unterstützt Unternehmen dabei, Emissionsreduktionsziele im Einklang mit den Pariser Klimazielen zu entwickeln, um den globalen Temperaturanstieg auf deutlich unter 2°C zu begrenzen.

Validierungsprozess der Science Based Targets Initiative

CSRD, EU Taxonomie, SBTi etc. führen zu verbesserter Nachhaltigkeitsleistung

Die Vielfalt der beschriebenen Standards und Richtlinien verdeutlicht die umfassende Landschaft der Nachhaltigkeitsberichterstattung, mit der Unternehmen konfrontiert sind. Durch das Verständnis und die Anwendung dieser Richtlinien können Unternehmen nicht nur regulatorische Anforderungen erfüllen, sondern auch ihre Nachhaltigkeitsleistung verbessern und zur globalen Nachhaltigkeitsagenda beitragen. Die Herausforderung besteht darin, diese Standards sinnvoll zu integrieren und die Berichterstattung als Chance für die Verbesserung der eigenen Nachhaltigkeitsleistungen zu begreifen.

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How-to: Strategische Nachhaltigkeit für Unternehmen