Glossar

Was ist die EU-Taxonomie?

Die EU-Taxonomie stellt ein Regelwerk zur Klassifizierung von Nachhaltigkeit dar, welches insbesondere für den Finanzmarkt von Bedeutung ist. Sie dient als Richtlinie sowohl für Unternehmen als auch für Investorinnen und Investoren, um festzustellen, ob Geschäftstätigkeiten ökologisch nachhaltig sind und einen Beitrag zur „Grünen“ Wirtschaft leisten, basierend auf eindeutigen Kriterien und Messungen. Ein zentraler Diskussionspunkt betrifft die Einstufung von Tätigkeiten im Bereich der Gas- und Kernenergie als „grün“, welche die EU-Kommission kürzlich in ihren Entwurf integrierte. Die Taxonomie ist Teil des „Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums“, den die EU im März 2018 vorstellte und zu dem die EU-Kommission letztes Jahr den dazugehörigen Gesetzestext präsentierte.

Welche Ziele verfolgt die EU-Taxonomie?

Die EU-Taxonomie spielt eine wichtige Rolle bei der Förderung nachhaltiger Investitionen und der Lenkung von Kapital in umweltfreundliche Wirtschaftsaktivitäten. Sie soll Transparenz schaffen und einheitliche Kriterien für Nachhaltigkeit etablieren, um das Finanzsystem in Richtung einer nachhaltigen Wirtschaft zu transformieren. Die Ziele der EU-Taxonomie sind:

  • Definition klarer Kriterien für Unternehmen, Investorinnen und Investoren, um festzustellen, welche Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten;
  • Ermöglichung für Investorinnen und Investoren, einschließlich Privatanlegern, ihr Geld gezielt in nachhaltige Projekte zu investieren, mit dem Ziel, das Risiko von Greenwashing zu minimieren (ein Produkt darf nicht als "grün" gekennzeichnet sein, ohne die Kriterien zu erfüllen);
  • Verhinderung der Zersplitterung des Marktes durch die Einführung einer einheitlichen Definition von ökologischer Nachhaltigkeit für Investitionsentscheidungen, die als gemeinsamer Referenzpunkt für Investorinnen und Investoren, Unternehmen und Mitgliedstaaten dient;
  • Verbindliche Berichterstattung über die mit der Taxonomie verbundenen Umsätze und Investitionen für Finanzakteure sowie große Firmen.
Die sechs Umweltziele der EU Taxonomie

Was sind die Umweltziele der Taxonomie-Verordnung?

Die EU-Taxonomie-Verordnung verfolgt sechs zentrale Umweltziele, die den Bewertungsmaßstab bilden:

  • Klimaschutz
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Nachhaltiger Umgang mit Wasser
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung von Umweltverschmutzung
  • Schutz von Biodiversität und Ökosystemen

Unternehmen müssen zu mindestens einem dieser Ziele beitragen, ohne die anderen signifikant zu schädigen.

Wen betrifft die EU-Taxonomie?

Betroffen sind alle Unternehmen, die in der Europäischen Union Finanzprodukte anbieten, sowie große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden. Sie müssen den Anteil ihrer Tätigkeiten, die den Kriterien der EU Taxonomie entsprechen, in ihren Nachhaltigkeits- oder Geschäftsberichten offenlegen.

Die Verordnung zielt darauf ab, die Anzahl der Unternehmen, die ihre Nachhaltigkeitsleistungen offenlegen müssen, zukünftig zu erweitern.

Ab wann muss gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung berichtet werden?

Die EU-Taxonomie-Verordnung gilt seit dem 01. Januar 2022 für das Geschäftsjahr 2022.