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Die 12 wichtigsten Fragen zur EU Green Claims Directive

Im März 2023 veröffentlichte die Europäische Kommission den Gesetzesvorschlag “zur Begründung und Kommunikation expliziter Umweltaussagen” zur Eindämmung von Greenwashing. Damit sollen Unternehmen zu ehrlichen und transparenten Umweltaussagen verpflichtet werden. Ziel ist vor allem der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher.

(Update:) Im Januar 2024 hat das Europäische Parlament die "Directive on Empowering Consumers for the Green Transition" (ECGT) offiziell verabschiedet. Die ECGT dient als Vorläufer oder "Schwester" der EU Green Claims Directive (GCD) und muss nun in die nationale Gesetzgebung aller EU-Mitgliedsstaaten übernommen werden.

In unserem Artikel haben wir Ihnen die wichtigsten Fragen rund um die Green Claims Directive aufbereitet.

Was ist ein Green Claim?

Ein Green Claim ist eine umweltbezogene Aussage, die im Werbe- oder Marketingkontext verwendet wird und den Eindruck erweckt, dass ein Unternehmen, Produkt oder eine Dienstleistung umweltfreundlich ist. Auch Behauptungen “umweltfreundlicher als die Konkurrenz zu sein”, fallen unter die Green Claims.

Was ist die Green Claims Directive?

Die Green Claims Directive ist eine Richtlinie der Europäischen Union mit dem Ziel, klare und einheitliche Standards für die Verwendung umweltbezogener Angaben für Produkte und Dienstleistungen zu schaffen und Greenwashing zu verhindern. Auslöser für die Green Claims Richtlinie war eine Umfrage der Europäischen Kommission im Jahr 2020, nach der 53 Prozent der geprüften Umweltangaben vage, irreführend oder nicht begründet waren. Zudem hatten 40 Prozent der Behauptungen keine Beweislage und 50 Prozent der Labels keine bzw. nur eine schwache Verifizierung. Fatal für Verbraucherinnen und Verbraucher, die Greenwashing nur schwer von ehrlichem Umweltengagement unterscheiden können und mit dem neuen Gesetz geschützt werden sollen.

Wie versucht die EU Green Claims Richtlinie Greenwashing einzudämmen?

Die Richtlinie konzentriert sich darauf, "Greenwashing" einzudämmen, indem sie strikte Kontroll- und Verifizierungsstandards für Umweltaussagen vorschreibt. Die Überwachung dieser Prozesse obliegt den Mitgliedstaaten, die sich dabei auf unabhängige, zertifizierte Prüfinstanzen stützen werden. Im Vordergrund steht der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher, die mithilfe der Green Claims Directive unterscheiden können, welche Unternehmen sich aufrichtig für den Schutz der Umwelt einsetzen.

Was sind die wichtigsten Maßnahmen der Green Claims Richtlinie?

Zu den wichtigsten Maßnahmen der EU Green Claims Directive zählen 

  • Klare Angaben, wie Unternehmen ihre Umweltaussagen nachweisen sollen
  • Die Überprüfung der Angaben durch unabhängige und akkreditierte Prüfstellen
  • Neue Regelungen zur Führung von Umweltkennzeichnungssystemen, um ihre Stabilität, Transparenz und Verlässlichkeit zu gewährleisten

Welche umweltbezogenen Aussagen sind von der Green Claims Directive betroffen?

Laut dem aktuellen Entwurf dürfen Unternehmen umweltbezogene Aussagen nur tätigen, wenn diese auf wissenschaftlichen Standards und aktuellem technischen Wissen basieren. Außerdem ist eine kurze Erläuterung erforderlich, die aufzeigt, wie die angegebenen Verbesserungen erreicht werden. Allgemein umweltbezogene Aussagen wie “umweltfreundlich”, “öko”, “grün” oder “ökologisch” wären damit verboten, wenn sie nicht auf einer nachgewiesenen Umweltleistung beruhen. Klimabezogene Angaben, die sich allein auf die Kompensation von Treibhausgasemissionen beziehen, haben besondere Vorschriften. So müssen sie zum Beispiel getrennt von den sonstigen Treibhausgasemissionen ausgewiesen werden. Generell gilt, dass Unternehmen eine Aussage nur treffen dürfen, wenn sie ein externes Prüfsystem durchlaufen und eine Konformitätsbescheinigung erhalten haben.

Welche Unternehmen sind von der Green Claims Richtlinie betroffen?

Die Green Claims Directive gilt für alle Unternehmen, die in der EU tätig sind. Von der Richtlinie ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit unter 10 Beschäftigten und weniger als 2 Millionen Euro Umsatz.

Schließt die EU Green Claims Directive bestimmte Unternehmen oder Sektoren aus?

Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Umsatz von weniger als 2 Millionen Euro sind von der Green Claims Directive nicht betroffen. 

Gilt die Green Claims Richtlinie auch für Unternehmen außerhalb der EU, die an EU-Verbraucherinnen und -Verbraucher verkaufen?

Nicht-EU-Unternehmen, die auf EU-Verbraucherinnen und Verbraucher abzielen, sind ebenfalls von der Richtlinie betroffen. 

Wann tritt die Green Claims Directive in Kraft?

Der Europäische Rat und das Parlament erzielten am 19. September 2023 eine vorläufige Einigung über die Green Claims Richtlinie. Der Berichtsentwurf wurde am 11. Oktober veröffentlicht, die Abstimmung im Hauptausschuss soll vermutlich Mitte Februar stattfinden. Im März 2024 könnte das Dossier dann ins Plenum gehen (vorläufig).

Wie läuft das Beschwerdeverfahren im Rahmen der EU Green Claims Richtlinie ab?

Eine berechtigte Person oder Organisation reicht eine Beschwerde bei der zuständigen Behörde ein. Diese Behörde überprüft die Beschwerde und entscheidet, ob sie mit den Bestimmungen der Richtlinie übereinstimmt. Bei festgestellten Verstößen verlangt die Behörde die Durchführung korrigierender Maßnahmen innerhalb einer 30-Tage-Frist. Nichtbefolgung kann zu Maßnahmen wie Verwarnungen oder Geldbußen führen. Dem Beschwerdeführer steht es frei, bei Bedarf rechtliche Schritte auf nationaler oder EU-Ebene zu ergreifen.

Welche Sanktionen drohen bei einer Nichteinhaltung?

Bei einer Nichteinhaltung der Richtlinie können Geldstrafen von bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes auftreten. Hinzu kommen die Beschlagnahme von Einnahmen aus verbundenen Transaktionen oder der Ausschluss von bis zu 12 Monaten aus öffentlichen Aufträgen oder Finanzierungen.

Welche Vorteile ergeben sich für Unternehmen aus der Green Claims Richtlinie?

Die EU Green Claims Directive bietet verschiedene Vorteile für Unternehmen: 

  • Erhöhte Glaubwürdigkeit: Durch klare und belegte Umweltaussagen wird das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in das Unternehmen gestärkt.
  • Wettbewerbsvorteil: Firmen, die tatsächlich nachhaltig handeln, heben sich von der Konkurrenz ab, die weniger umweltfreundlich agiert.
  • Risikominderung: Einhaltung der Richtlinie minimiert das Risiko von Rechtsstreitigkeiten und Sanktionen aufgrund irreführender Angaben.
  • Mitarbeiterengagement: Unternehmen, die nachhaltig agieren und dies glaubhaft kommunizieren, können das Engagement und die Zufriedenheit ihrer Mitarbeiter erhöhen.
  • Langfristige Nachhaltigkeit: Die Richtlinie fördert nachhaltige Geschäftspraktiken, die nicht nur der Umwelt, sondern auch der langfristigen Geschäftsstrategie zugutekommen.
  • Positive öffentliche Wahrnehmung: Ein Unternehmen, das sich an strenge Umweltrichtlinien hält, verbessert sein Image in der Öffentlichkeit, bei Stakeholdern und auf dem Arbeitgebermarkt.
  • Innovationsanreiz und Marktchancen: Die Notwendigkeit, genaue Angaben zu machen, kann Unternehmen dazu anregen, innovative und umweltfreundliche Lösungen zu entwickeln.

Quellen:

Kostenloser Ratgeber

Die effizientesten Tipps gegen Greenwashing