Mit der Einführung der EU-weiten Berichtspflicht über das Nachhaltigkeitsengagement von Unternehmen werden ab dem Jahr 2025 ca. 50.000 Großunternehmen zur Offenlegung ihrer Unternehmenstätigkeit verpflichtet. Der Slogan “Tue Gutes und rede darüber” gilt somit nicht mehr nur für einzelne Unternehmen, die ihr Image grüner gestalten wollen, sondern weitet sich auf einen Großteil aller in der EU ansässigen Großkonzerne aus.
Doch was heißt CSRD und was bedeutet es für Unternehmen?
Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet die EU große Unternehmen zur regelmäßigen Veröffentlichung ihrer Unternehmensstrategie. Damit ersetzt die Richtlinie die ehemalige Regelung zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD).
Ziel der CSRD ist es, die Klima- und Nachhaltigkeitsberichterstattung transparent und vergleichbar zu machen. Hinzu kommt die neue Perspektive für die Interessensgruppen, denen eine Bewertung des Unternehmens mit Blick auf die Risiken für Klima und Umwelt erleichtert wird. Für Unternehmen bedeutet das die Entwicklung eines verantwortungsvollen Geschäftsansatzes, die jährliche Verbesserung des Impacts sowie die Einhaltung eigener Vorsätze.
Welche Unternehmen sind betroffen?
Die neue Regelung bezieht sich auf Großunternehmen, die an der Börse notiert sind, einen Sitz in einem EU-Mitgliedstaat haben oder dem EU-Recht unterliegen. Auch internationale Unternehmen, die in Europa tätig sind oder hier Wertpapiere halten, fallen unter die Verordnung. Neben diesen Kriterien müssen die Unternehmen mindestens zwei der folgenden Anforderungen erfüllen:
- Einen Umsatz von über 40 Millionen Euro netto
- Eine Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro
- 250 oder mehr Beschäftigte
Auch kleine und mittelständische Unternehmen sind betroffen
Der erste CSRD-Geschäftsbericht ist für das Jahr 2025 angesetzt und umfasst das vorherige Geschäftsjahr 2024.
Kleine und mittelständische Unternehmen werden erst im Jahr 2026 direkt betroffen sein, die Berichtspflicht der großen Unternehmen wird jedoch auch sie vorzeitig zum Handeln bringen und somit indirekt in den Vorjahren betreffen. Auf diese Weise wirkt sich die neue Richtlinie über Umwege auf fast alle Unternehmen aus.
Inhalte der CSRD Nachhaltigkeitsberichterstattung
Großunternehmen sind verpflichtet über Umweltziele, gesellschaftliche Aspekte sowie Governance-Aspekten berichten. Dabei orientieren sich die Kriterien stark an den internationalen ESG-Standards sowie der Arbeit der Global Reporting Initiative (GRI). Eine vollständige Liste der Kriterien wird aktuell von der EU Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) erarbeitet, der Vorschlag für diese Standards ist bereits veröffentlicht.
Zwei konzeptionelle Hauptlinien von CSRD
Nach dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit müssen die Unternehmen aufzeigen, wie die Nachhaltigkeitsmaßnahmen auf der einen Seite die eigene Leistung, Position und Entwicklung des Unternehmens beeinflussen. Auf der anderen Seite müssen die Auswirkungen auf die Gesellschaft, Stakeholder und die Umwelt berücksichtigt werden. Es müssen somit alle umweltbezogenen Maßnahmen, die das Unternehmen betreffen oder beeinflussen (Treibhausgasemissionen, Energieeffizient, Ökologischer Fußabdruck usw.), soziale Aspekte und der Ansatz zur Unternehmensethik sowie alle Themen, die sich auf die finanzielle Gesundheit und betriebliche Leistung des Unternehmens auswirken, offengelegt werden.
Die zweite Hauptlinie bezieht sich auf die Qualität der Informationen. Hier muss sichergestellt werden, dass die Nachhaltigkeitsinformationen von hoher Qualität sind (Vergleichbarkeit, Überprüfbarkeit usw.) sowie Standards für die allgemeine Berichterstattung und wichtige Unternehmen abgebildet werden. Hier sieht die Richtlinie eine Bewertung durch ein internes Managementsystem als auch durch eine externe Prüfung vor.
Das zweite Set an Standards wird Mitte 2023 veröffentlicht werden und ist für das Berichtsjahr 2024 erforderlich. Diese werden sich auf zukunftsorientierte Kennzahlen, die Integration finanzieller und nichtfinanzieller Berichterstattung sowie die Genauigkeit der Daten beziehen.
Startjahr 2023
Zu Beginn sollte sich jedes Unternehmen klar werden, wo es sich aktuell im Bereich des Nachhaltigkeitsengagements befindet und welche ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen stattfinden. Welche klimabezogenen Daten und ESG-Informationen werden bereits gesammelt, welche Systeme zur Standardisierung genutzt? Die CRSD wird für die gesamte Strategie des Unternehmens von zentraler Bedeutung sein, punktuelle Maßnahmen sind nicht mehr ausreichend und Unternehmen werden sich zukünftig mit Wettbewerbern auf diesen drei Ebenen messen müssen.
Wo also anfangen?
Mit der CSRD wird vor allem die Berichterstattung über Treibhausgase relevant. Hierfür sollte ein jedes Unternehmen einen Überblick über die Treibhausgasdaten (Scope 1-, 2- und 3-Emissionen) haben. Mit Planted unterstützen wir Unternehmen mit unserer Sustainability-as-a-Serivce Plattform bei der einfachen und teamübergreifenden Erfassung der CO₂-Bilanz, der Analyse sowie der Identifikation der CO₂-Hotspots. Über individualisierte Maßnahmen können die Emissionen gemeinsam mit den eigenen Mitarbeitenden reduziert werden, unvermeidbare Emissionen über globale Klimaschutzprojekte ausgeglichen werden. Neben dem CO₂-Management können Unternehmen mit Planted auch lokal aktiv werden und in Deutschland Bäume pflanzen oder Wald schützen.
Neben den Treibhausgasen werden in der Berichtspflicht alle Arten von Umweltauswirkungen relevant, die mit den Lösungen von Planted ebenfalls abgedeckt werden. So werden zum Beispiel die geforderten Maßnahmen “Abschwächung des Klimawandels”, “Anpassung an den Klimawandel” sowie die “Biologische Vielfalt und Ökosysteme” umgesetzt, indem die Klimaschutzprojekte unterstützt und regional Bäume gepflanzt werden. Dadurch tragen die Unternehmen zu einer ganzheitlichen Lösung bei, die regional und global aktiv ist und leisten einen großen Beitrag zum aktiven Umweltschutz und der Senkung der Emissionen.
CSRD ist mehr als ein Anfang
Mit der neuen Berichtspflicht wird das Thema Nachhaltigkeit zu einem unerlässlichen Bestandteil der Unternehmensstrategie. Soziale und ökologische Handlungen werden Pflicht und die CSRD erschwert die Nutzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen als reines Greenwashing. Die wirtschaftliche Nachhaltigkeit ist längst kein Sahnehäubchen mehr, mit dem sich Unternehmen ihren Ruf grün waschen können: Die CSRD-Richtlinie veranlasst Unternehmen, Nachhaltigkeit grundsätzlich in ihr Geschäftsmodell zu integrieren und auch der Unternehmenserfolg wird in Zukunft von der Umsetzung der Richtlinie abhängig sein. Und das ist auch richtig so, denn unser alle Wohlergehen hängt an den Handlungen aller, um die schlimmsten Ausmaße des Klimawandels zu stoppen. Noch haben wir die Zeit.