Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der I Planted GmbH

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Planted Service- und Nutzungsbedingungen

Präambel

Die Planted GmbH, Benesisstr. 29, 50672 Köln (nachfolgend: „Planted“) bietet den Kunden eine innovative All-in-one Lösung zum messen, reduzieren und verbessern von Klimaauswirkungen des Kunden. Wesenskern der Leistungen sind eine Web-Anwendung (nachfolgend: „Plattform“) sowie verschiedene Maßnahmen zur Förderung des Klimaschutzes. 

Geltungsbereich und Vertragsgrundlage

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Service- und Nutzungsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten als Rahmenvereinbarung für sämtliche von Planted im Verhältnis zu den Kunden zu erbringenden Services, sofern nicht individuell etwas Abweichendes vereinbart ist. Kunden können nur Unternehmer i.S.d. § 14 BGB sein.
  2. Die sich aus einem Vertragsverhältnis ergebenen Rechte und Pflichten folgen stets aus den individuell vereinbarten Leistungsinhalten unter Beachtung der Bestimmungen der Ziff. 2. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Bestimmungen des Einzelvertrags und diesen AGB sind die Bestimmungen des Einzelvertrags maßgebend.
  3. Vom Kunden gestellte Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn Planted ihrer Einbeziehung in das jeweilige Vertragsverhältnis nicht ausdrücklich widerspricht. Einem formularmäßigen Hinweis seitens des Kunden auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
  4. Die Vertragssprache ist deutsch. Sofern von diesen AGB oder anderen vertragsbezogenen Erklärungen und Unterlagen Übersetzungen in andere Sprachen als deutsch gefertigt werden („Lesefassungen“) ist allein die deutsche Fassung verbindlich.
  5. Die AGB sind für den die Kunden jederzeit in der jeweils aktuellen Fassung über die Webseite von Planted abrufbar und können vom Kunden dauerhaft gespeichert werden. Im Fall des Abschlusses eines Einzelvertrages, werden dem Kunden die Vertragsinhalte mit Vertragsschluss zur dauerhaften Speicherung übersandt.

Vertragsschluss und Leistungen von Planted

  1. Ein wirksamer Vertrag kommt erst mit einer Auftragsbestätigung von Planted (mindestens in Textform) oder durch die tatsächliche Erbringung der Services zustande, insbesondere hinsichtlich dem Erwerb von CO2-Zertifikaten oder der Pflanzung von Bäumen. 
  2. Die von Planted geschuldeten Leistungen ergeben sich stets aus der Auftragsbestätigung und ergänzend aus diesen AGB. Hinsichtlich der Bereitstellung der Plattform sind ergänzend die Angaben der Webseite zu den verschiedenen Modulen zu beachten, insbesondere derzeit zu Impact, Footprint, Action und Premium (nachfolgend: „Plattform Services“ genannt). So ergeben sich die Einzelheiten zum jeweiligen Leistungspaket der Plattform Services, insbesondere hinsichtlich des Funktionsumfangs, Laufzeit und der Bepreisung, aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, die über die Webseite abrufbar ist. 
  3. Hat der Kunde einen Plattform-Vertrag abgeschlossen, so ist die Hauptleistungspflicht von Planted die Bereitstellung der Plattform in der vereinbarten Beschaffenheit, so bspw. die Bereitstellung der Academy oder der Plattform für einen Aktionsplan. Die weiteren Leistungspflichten von Planted ergeben sich aus dem gewählten Produkt-Typus nach Maßgabe von Ziff. 2.2. 
  4. Die Ermittlung von CO2-Bilanzen über die Plattform erfolgt automatisiert auf den vom Kunden nach Ziff. 3.2 bereitgestellten Angaben nach den Standards des Greenhouse Gas Protocols. Zur Überprüfung der vom Unternehmen  getroffenen Annahmen und Kalkulationsgrundlagen ist Planted nicht verpflichtet.
  1. Planted stellt die Plattform mit den dort angebotenen Plattform Services so bereit, wie diese bei der Registrierung des Kunden und der zu diesem Zeitpunkt geltenden AGB verfügbar gewesen ist („as is“). Im Übrigen hat der Kunde keinen Anspruch auf eine bestimmte Ausgestaltung oder Ausstattung der Plattform. Planted wird die Plattform nach eigenem Ermessen laufend weiterentwickeln und diese durch laufende Updates und Upgrades verbessern. Ferner behält sich Planted das Recht vor, Inhalt und Struktur der Plattform sowie die dazugehörige Benutzeroberfläche zu ändern oder zu erweitern, sofern hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird. Ein Anspruch seitens des Kunden auf diese Weiterentwicklungen wird hierdurch nicht begründet.
  2. Planted stellt die Plattform mit einer Gesamtverfügbarkeit von 95 % im Jahresmittel bereit. Die Verfügbarkeit berechnet sich dabei auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der auf notwendige Wartungszeiten entfallenden Zeiträume. Während der Wartungsarbeiten steht die Plattform nicht zur Verfügung.
  3. Hinsichtlich der Unterstützung von Umweltprojekten gilt Folgendes:
  • Ziel von Bepflanzungs- und/oder Aufforstungsprojekten ist die Schaffung und der  Erhalt von Mischwäldern. Ist die Pflanzung von Bäumen vereinbart, so erfüllt Planted diese Pflicht durch die Planung und Vorbereitung der zu realisierenden Maßnahme, die Anpflanzung der Bäume, Aussaat von Samen oder durch vergleichbare Maßnahmen. Im Vordergrund stehen hierbei die Erschaffung von klimastabilen Mischwäldern bzw. die Durchmischung von Monokulturen. Sofern zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart ist, liegen Ort&Zeit der Ausführung sowie die Auswahl der Maßnahme im pflichtgemäßen Ermessen von Planted. Eine Übertragung des Eigentums an Bäumen ist durch Planted nicht geschuldet.
  • Ist ein genauer Ort für Bepflanzungs- und/oder Aufforstungsprojekten gewünscht, wird dies in gemeinsamer Absprache mit Planted bzw. dessen Klimaförster und ab einer Mindestmenge von 5.000 Bäumen abgestimmt. 
  • Angaben zu den durch Klimaschutzprojekten (Kompensation erfolgt nicht über die Baumpflanzungen) bzw. die diesbezüglichen Maßnahmen erreichten CO2-Kompensationen beruhen stets auf anerkannten Standards von Dritten, die dem Kunden jederzeit auf Anfrage mitgeteilt werden. QF ist ein Sonderfall.
  • Planted gewährleistet die zur Sicherung, zum Fortbestand oder zur Zielsetzung der jeweiligen Maßnahmen angemessenen forstwirtschaftlichen Maßnahmen, dies kann bspw. Umzäunung, regelmäßige Kontrolle der Wuchshöhen von Bäumen und Pflegemaßnahmen sein.
  1. Hinsichtlich des Erwerbs von Zertifikaten gilt Folgendes:
  • Ist der Erwerb von CO2-Zertifikaten gewünscht, so unterbreitet Planted verschiedene Projekte für eine entsprechend angefragte Menge, die zu den vordefinierten Preisen erworben werden können. Planted verpflichtet sich, diese gemäß der Individualabsprache zu erwerben und für den Kunden stillzulegen. Es werden ausschließlich anerkannte CO2-Zertifikate von Projekten erworben, die Treibhausgasemissionen verringern, vermeiden oder aus der Atmosphäre entfernen.  
  • Planted wird gegenüber dem Kunden den Erwerb und die Stilllegung der CO2-Zertifikate jeweils durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen bestätigen, so bspw. unter Angabe zum Aussteller, zum Typ und Umfang der erworbenen Zertifikate sowie das Äquivalent in CO2-Tonnen sowie Name und Ort des unterstützten Projekts.
  • Die Leistungspflichten von Planted sind dann vollständig erbracht, wenn der Erwerb und die Stilllegung der CO2-Zertifikate in einer öffentlich zugänglichen Datenbank der genannten Zertifizierungsstelle, z.B. der UNFCCC, vermerkt ist.
  1. Ist eine Kommunikationsberatung vereinbart, so umfasst diese – sofern nicht abweichend vereinbart - ein Beratungskontingent i.H.v. 5 Beratungsstunden pro Vertragsjahr.

Rechte und Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde unterstützt Planted bei der Erfüllung der von Planted vertraglich geschuldeten Leistungen und erbringt alle zur Vertragsdurchführung erforderlichen Mitwirkungshandlungen vollständig, unaufgefordert, rechtzeitig und auf eigene Kosten. Dazu gehört insbesondere die folgenden allgemeine Mitwirkungspflichten, jeweils, sofern und soweit diese für die Ausführung der Leistungen notwendig sind: Der Kunde wird Planted insbesondere die angeforderten Informationen, Daten, Materialien und Zugänge rechtzeitig bereitstellen. Weiter steht er für etwa notwendige fachliche Abstimmungen und Leistungsdetaillierungen sowie für die Vornahme von Leistungsüberprüfungen bereit.
  2. Die Ermittlung von CO2-Bilanzen erfolgt stets auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Angaben, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit der Kunde verantwortlich ist.
  3. Der Kunde ist für die Einhaltung aller gesetzlichen und behördlichen Vorschriften verantwortlich, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Leistungen von Planted stehen. Dies betrifft insbesondere die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und richterlichen Guidelines zur Werbekommunikation.
  4. Verwendet der Kunde die von Planted bereitgestellten Mittel zur Nachhaltigkeitskommunikation, so hat er in eigener Verantwortung sicherzustellen, dass die übermittelte Werbebotschaft sowie die Kommunikation insgesamt den gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Angemessenheit der individuellen Kommunikation des Kunden wird von Planted nur dann übernommen, wenn Planted den Kunden hinsichtlich der Kommunikation konkret und individuell beraten hat und die jeweilige Initiative bzw. Kampagne ausdrücklich freigegeben hat.
  5. Wünscht der Kunde die über die Plattform erhobenen Daten für ein ESG-Reporting zu verwenden, so hat er die erstellte Datenextraktion in eigener Verantwortung dahingehend zu überprüfen, ob diese der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und den dazugehörigen Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) entsprechen.
  6. Ist oder wird für den Kunden erkennbar, dass im Rahmen der gesamten Vertragsbeziehung der Parteien Annahmen, Vorgaben und Angaben fehlerhaft, unvollständig oder nicht eindeutig sind oder deren Ausführung unmöglich ist oder wird, wird der Kunde Planted diesen Umstand unverzüglich mitteilen. 

Nutzungsrechte

  1. Bei einem Plattform-Vertrag räumt Planted dem Kunden das weltweite, nicht-ausschließliche und inhaltlich unbeschränkte sowie zeitlich auf das jeweilige Vertragsverhältnis mit Planted beschränkte Recht ein, die Plattform zu eigenen geschäftlichen Zwecken zu nutzen. Eine auf Gewinnerzielung gerichtete Unterlizenzierung oder sonstige Überlassung oder Bereitstellung an Dritte ist nicht gestattet. Werden dem Kunden Admin-Zugänge bereitgestellt, so sind dies personengebundene Lizenzen und dürfen nur von dem jeweiligen Administrator verwendet werden. Eine Mehrfachnutzung von einem Admin-Zugang durch mehrere Personen ist nicht zulässig.
  2. Stellt Planted dem Kunden über die Plattform Werbe- und/oder Kommunikationsmittel, usw. bereit, so ist der Kunde dazu berechtigt, diese für eigene Werbezwecke in der Außenkommunikation zu nutzen. Eine darüberhinausgehende Nutzung, Verwertung oder Bearbeitung der so bereitgestellten Mittel ist nur dann gestattet, wenn dies zuvor ausdrücklich von Planted genehmigt ist.
  3. Von Planted bereitgestellte Schulungsunterlagen können vom Kunden ausschließlich für interne Schulungszwecke verwendet werden. Jede anderweitige Verwendung, insbesondere die Reproduktion, Verteilung oder eine sonstige Verwendung, bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Planted.
  4. Für Kunden steht die Einräumung der vorbenannten Nutzungsrechte unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der jeweils vereinbarten Nutzungs- und Lizenzgebühren bzw. Vergütung. 
  5. Kunden sind nicht berechtigt die Plattform zu bearbeiten, insbesondere abzuändern, zu übersetzen, zurück und weiter zu entwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren und umzugestalten, sofern nicht ausdrücklich gestattet oder ein gesetzlicher Erlaubnistatbestand vorliegt. Eine Umarbeitung ist zulässig, wenn sie für die Beseitigung eines Mangels notwendig ist und sich Planted mit der Berichtigung des Mangels in Verzug befindet, Planted die Mängelbeseitigung unberechtigt ablehnt oder aus sonstigen, seinem Verantwortungsbereich zuzurechnenden Gründen zur unverzüglichen Mängelbeseitigung außerstande ist. 
  6. Die Dekompilierung der Plattform ist nur zulässig, wenn die in § 69 e Abs. 1 UrhG genannten Voraussetzungen und Bedingungen vorliegen. Die hierdurch gewonnenen Informationen dürfen nicht entgegen den Maßgaben von § 69 e Abs. 2 UrhG verwendet bzw. weitergegeben werden.
  7. Die Einräumung von Nutzungsrechten, die ganz und teilweise Dritten zustehen, ist von Planted nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. 
  8. Die Übergabe oder Zugänglichmachung von Quell- oder Sourcecode ist von Planted nicht geschuldet.

Preise, Zahlungsbedingungen und Verzug

  1. Für die von Planted zu erbringenden Leistungen schuldet der Kunde die jeweils vereinbarte Vergütung bzw. Lizenzgebühr zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Sie ist nach Erhalt einer entsprechenden Rechnung innerhalb von 7 Werktagen zur Zahlung fällig. Sind wiederkehrende Leistungen vereinbart, so ist die hierfür vereinbarte Vergütung – sofern nichts Abweichendes vereinbart ist – vorab zum Beginn des jeweiligen Zyklusses zur Zahlung fällig, ohne dass es einer gesonderten Rechnung bedarf.
  2. Die Rechnungsstellung erfolgt automatisiert per E-Mail in dem jeweils vereinbarten Abrechnungs-Zyklus, so dass die Rechnungen dauerhaft gespeichert werden können; auf Rechnungserstellung in Papierform wird verzichtet. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.
  3. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Planted berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
  4. Im Fall von Zahlungsverzug hat Planted das Recht, die geschuldeten Leistungen zurückzuhalten. Es gelten § 273 BGB und § 369 HGB.
  5. Der Kunde kann gegenüber Planted mit eigenen Ansprüchen nicht aufrechnen, es sei denn, Planted hat solche Ansprüche ausdrücklich anerkannt oder sie sind rechtskräftig festgestellt.

Laufzeit und Kündigung

  1. Die Laufzeit des Vertrages, die Kündigungsfristen und weitere vertragsrelevante Bestimmungen werden individuell zwischen Planted und dem Kunden vereinbart. Sofern keine individuelle Laufzeit vereinbart ist, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate. Nach Ende der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um die gewählte Mindestvertragslaufzeit, wenn er nicht vorher mit einer Frist von 3 Monaten wirksam gekündigt wird.
  2. Sofern nicht individuell abweicht vereinbart, kann der Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt werden.
  3. Jede Kündigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Textform, bspw. per Mail an hi@planted.green.
  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Planted vor, wenn sich der Kunde mit mindestens zwei aufeinander fällig gewordenen Forderungen im Verzug befindet oder der Kunde gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB oder gegen gesetzliche Vorschriften verstößt.

Referenzierung

Planted ist dazu berechtigt, den Kunden unter Verwendung des Namens, des Firmenlogos sowie unter Nennung der Projekte als Projektpartner zu benennen. Der Kunde kann der Referenznennung aus wichtigem Grund widersprechen. Die Referenznennung kann auch online, insbesondere auf den Webseiten von Planted, im Newsletter oder über die Social-Media-Kanäle erfolgen. 

Support und Wartung

  1. Planted bietet dem Kunden Support-Dienstleistungen an, die je nach vereinbartem Service-Paket variieren können. Details zu Umfang und Verfügbarkeit des Supports werden individuell festgelegt.
  2. Geplante Wartungsarbeiten, die zu einer vorübergehenden Nichtverfügbarkeit der Dienstleistungen führen können, werden dem Kunden mindestens 7 Tage im Voraus angekündigt.
  3. Im Falle von unvorhergesehenen Ausfällen oder Störungen wird Planted alles daransetzen, die Dienstleistungen so schnell wie möglich wiederherzustellen und den Kunden über den Status zu informieren.

Schulungen und Workshops

  1. Planted bietet dem Kunden Schulungen und Workshops zu verschiedenen Themenbereichen an. Die genauen Inhalte, Termine und Kosten werden individuell vereinbart.
  2. Für die Durchführung von Schulungen und Workshops kann Planted externe Experten oder Partnerunternehmen heranziehen.
  3. Bei Absage oder Verschiebung von Schulungen oder Workshops durch den Kunden können Stornogebühren anfallen, die im Einzelvertrag festgelegt werden.

Haftung von Planted

  1. Planted haftet unbeschränkt für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, die auf einer Pflichtverletzung von Planted, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Planted beruhen. Ebenso haftet Planted unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
  2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Planted nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Bereitstellung der Services, deren Freiheit von Mängeln, die ihre Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung der Services ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
  3. Planted haftet nicht für Schäden, die auf Grund technischer Störungen oder Leistungsstörungen des Kunden, anderer Dritter oder der vom Kunden bestimmten Datenquellen entstehen. Planted haftet auch nicht für Schäden, die der Kunde durch diesem zumutbare Maßnahmen, insbesondere regelmäßige Programm- und Datensicherung nach Maßgabe hätte verhindern können. Die Haftung für Schäden, die durch Systemausfälle, Hackerangriffe oder sonstige von außen stattfindenden Angriffen entstehen, ist ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für Mängel an der Plattform, insbesondere nach § 536a BGB, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen.
  4. Die Haftung von Planted ist, außer in den Fällen des Absatzes 6.1, der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
  5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
  6. Planted haftet nicht für Schäden, die aufgrund von höherer Gewalt, wie insbesondere Naturkatastrophen, Bränden, Befall von Pilzen, Insekten, Krankheiten oder Schädlingsbefall, Kriegen, Streiks, Unruhen oder ähnlichen Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs von Planted liegen, entstehen. Im Fall eines digitalen Firmenwaldes übernimmt Planted keine Gewähr für den Fortbestand der Bepflanzung. Dies gilt nicht, wenn Planted die hierdurch eingetretene Beschädigung des Bewuchses verschuldet hat.
  7. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz verjähren nach einem (1) Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, außer in den Fällen des Absatzes 6.1 und 6.8.

Datenschutz und Datensicherheit

  1. Der Kunde stellt in eigener Verantwortung sicher, dass im Rahmen der Vertragsbeziehung alle Compliance Anforderungen erfüllt und - sofern hierbei personenbezogene Daten verarbeitet werden - die Bestimmungen des Datenschutzes (DSGVO, BDSG, TTDSG, usw.) rechtskonform umgesetzt und fortlaufend beachtet werden. Zur Gewährleistung der Sicherheit und Vertraulichkeit der Daten, die dem Datenschutz unterliegen, wird der Kunde insbesondere die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen und aufrechterhalten. 
  2. Planted behandelt alle personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Für den Fall, dass Planted als Auftragsverarbeiter nach Maßgabe von Art. 28 DSGVO tätig wird, so gilt hierfür die Vereinbarung über die Auftragsdatenvereinbarung nach Maßgabe von Anlage 1 . Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen AGB und der Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung geht Letztere Ersterem vor.
  3. Details zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung von Planted beschrieben.
  4. Planted ergreift alle notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen, um die Daten des Kunden vor unberechtigtem Zugriff, Verlust oder Beschädigung zu schützen.
  5. Der Kunde stimmt zu, dass Planted die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhobenen Daten für eigene Geschäftszwecke, insbesondere für Werbung und Marktanalyse, verwenden darf, sofern der Kunde dem nicht widerspricht.
  6. Bei einem Datenleck oder einem anderen Sicherheitsvorfall wird Planted die betroffenen Kunden unverzüglich informieren und alle notwendigen Schritte unternehmen, um die Auswirkungen zu minimieren und die Ursache zu beheben.

Geheimhaltung

  1. Beide Parteien erkennen an, dass sie im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehung Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten können. Sie verpflichten sich daher zur strikten Geheimhaltung dieser Informationen.
  2. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, Daten, Unterlagen, Geschäfts- und Handelsgeheimnisse, die als solche gekennzeichnet oder aufgrund ihrer Natur als vertraulich zu betrachten sind. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die der empfangenden Partei bereits vor der Offenlegung bekannt waren, öffentlich zugänglich sind oder werden, ohne dass die empfangende Partei hierfür verantwortlich ist, von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden, oder von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig erlangt wurden.
  3. Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen ausschließlich zum Zweck der Leistungserbringung zu nutzen und nicht für eigene Zwecke oder den Zweck Dritter zu verwenden oder zu verwerten. Vertrauliche Informationen dürfen ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei weder kopiert noch Dritten zugänglich gemacht werden.
  4. Planted stellt sicher, dass alle Mitarbeiter, Berater, Subunternehmer und sonstigen Dritten, die Zugang zu den vertraulichen Informationen haben, ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet sind.
  5. Planted trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der vertraulichen Informationen. Dies schließt physische, technische und administrative Maßnahmen ein, um den unberechtigten Zugriff, die Offenlegung, den Verlust oder die Zerstörung von vertraulichen Informationen zu verhindern.
  6. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. 
  7. Bei einem Verstoß gegen die in diesem Abschnitt festgelegten Geheimhaltungspflichten ist die verletzende Partei zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet. Darüber hinaus behält sich die geschädigte Partei das Recht vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten.

Alternative Streitbeilegung

Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist Planted weder bereit noch verpflichtet.

Schlussbestimmungen

  1. Auf die gesamte Vertragsbeziehung der Parteien sowie auf die von den Parteien hierunter erbrachten Leistungen, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts Anwendung; Art. 3 EGBGB bleibt unberührt.
  2. 13.2 Der Sitz von Planted gilt als Erfüllungsort und Gerichtsstand für die beidseitigen Ansprüche aus der Vertragsbeziehung, soweit nichts anderes bestimmt ist. Planted ist berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand gerichtlich in Anspruch zu nehmen.