Allgemeine Service- und Nutzungsbedingungen (AGB & AVV) der I Planted GmbH
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Präambel
Die Planted GmbH, Benesisstr. 29, 50672 Köln (nachfolgend: „Planted“) bietet dem Kunden eine innovative All-in-one Lösung zum Messen und Management von Klimaauswirkungen des Kunden. Wesenskern der Leistungen sind eine Web-Anwendung, genannt Planted Software (nachfolgend: „Plattform“), sowie verschiedene Maßnahmen zur Förderung des Klimaschutzes (nachfolgend: “Klimaschutz Maßnahmen”).
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1. Definitionen
Plattform oder Planted Software bezeichnet die von Planted betriebene ESG-Management-Plattform.
Plattform Services bezeichnet alle Leistungen, die über ESG-Management-Plattform angeboten werden.
Impact Services/Klimaschutz-Maßnahmen bezeichnet vom Kunden optional beauftragbare Leistungen wie Baumpflanzungen, CO₂-Kompensation oder Waldschutz-Projekte.
Vertrag bezeichnet die Vereinbarung zwischen Planted und dem Kunden über die Erbringung von Leistungen, bestehend aus dem Bestellformular und diesen AGB, sowie allen inkludierten Anlagen bzw. Vereinbarungen.
Add-On Pakete sind optionale, zusätzlich zu den gebuchten Tarifen verfügbare Leistungen oder Module von Planted (z. B. erweiterte Reporting-Funktionen, zusätzliche Nutzerlizenzen, API-Zugänge, Klimaschutz-Maßnahmen), die der Kunde gegen gesonderte Vergütung beauftragen kann. Art, Umfang und Laufzeit richten sich nach der jeweiligen Bestellung und Leistungsbeschreibung. Add-On Pakete sind integraler Bestandteil des Vertrags, soweit sie gebucht werden.
Bestellformular bezeichnet die zwischen den Parteien in Textform (§ 126b BGB) getroffene Individualvereinbarung (einschließlich Angebot/Auftragsbestätigung).
Einzelvertrag / Hauptvertrag meint das Bestellformular nebst diesen AGB und Anlagen; bei Widersprüchen gehen die Individualabreden vor.
Abrechnungszeitraum ist der vertraglich vereinbarte Zeitraum für wiederkehrende Entgelte (monatlich oder jährlich). Bei Jahresabrechnung besteht er aus 12 Leistungsmonaten.
Leistungsmonat ist ein Kalendermonat innerhalb des Abrechnungszeitraums; die in diesem Monat geschuldete Teilleistung des Impact-Services wird zeitanteilig (linear) erbracht. Leistungsende des Leistungsmonats ist jeweils der letzte Kalendertag.
Leistungszeitraum ist die gesamte Vertragslaufzeit, innerhalb derer die über die Zeit zu erbringenden Leistungen (inkl. ggf. saisonal gebündelter Maßnahmen) geschuldet sind.
(Impact-) Kontingent bezeichnet ein dem Kunden periodisch zugeordnetes Mengenbudget (z. B. Bäume, Zertifikate, Schutzbeiträge). Der Ausweis dient der Transparenz und begründet keine Pflicht zur Durchführung in derselben Periode.
Register sind anerkannte Emissions-/Zertifikatsregister (z. B. Gold Standard, VCS). „Stilllegung“ bezeichnet die registrierte Entwertung von Zertifikaten. Registereinträge dienen ausschließlich dem Nachweis erbrachter Teilleistungen.
Biodiversitätszertifikat / -credit ist ein projektgebundener Nachweis über Natur-/Artenschutzleistungen, nicht übertragbar, kein Finanzinstrument und kein Wertpapier; Nutzung ausschließlich zur Dokumentation/Kommunikation gemäß Vertrag.
Vertragsjahr ist der Zeitraum von 12 aufeinanderfolgenden Monaten ab Vertragsbeginn bzw. ab einem jeweiligen Verlängerungsbeginn.
Verfügbarkeit ist die technische Erreichbarkeit der Plattform im Jahresmittel; Wartungsfenster sind vorab angekündigte Zeiträume geplanter Nichtverfügbarkeit, die bei der Verfügbarkeitsberechnung unberücksichtigt bleiben.
Acceptable Use Policy (AUP) beschreibt die in Anlage III geregelten Nutzungsregeln und sind Bestandteil des Vertrages.
AI-Credits ist eine Verbrauchseinheit für KI-Funktionen der Plattform; Datenpunkte sind einzelne in der Plattform gespeicherter ESG-Datenwerte. nähere Ausgestaltung in Anlage II.
2. Geltungsbereich und Vertragsgrundlage
2.1 Die nachfolgenden allgemeinen Service- und Nutzungsbedingungen (nachfolgend „AGB“) sowie aller hier inkludierten Vereinbarungen (insbesondere die in den Anlagen aufgeführten Bedingungen wie Auftragsverarbeitung, Produktbeschreibungen etc.) gelten als Rahmenvereinbarung für sämtliche von Planted im Verhältnis zu dem Kunden zu erbringenden Leistungen, sofern nicht individuell etwas Abweichendes vereinbart ist. Kunden können nur Unternehmer i.S.d. § 14 BGB sein.
2.2 Die sich aus einem Vertragsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten folgen stets aus den individuell vereinbarten Leistungsinhalten unter Beachtung der Bestimmungen der Ziffer 2. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Bestimmungen des Einzelvertrags und diesen AGB sind die Bestimmungen des Einzelvertrags maßgebend. Dies gilt im Verhältnis zum Kunden ebenso für Partner-, Reseller- oder Referral-Konstellationen. Spezielle Bedingungen werden im Bestellformular/Einzelvertrag festgelegt und gehen diesen AGB vor; im Übrigen gelten diese AGB.
2.3 Vom Kunden gestellte Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn Planted ihrer Einbeziehung in das jeweilige Vertragsverhältnis nicht ausdrücklich widerspricht. Einem formularmäßigen Hinweis seitens des Kunden auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2.4 Die Vertragssprache ist deutsch. Sofern von diesen AGB oder anderen vertragsbezogenen Erklärungen und Unterlagen Übersetzungen in andere Sprachen als deutsch gefertigt werden („Lesefassungen“) ist allein die deutsche Fassung verbindlich.
2.5 Die AGB sind für den Kunden jederzeit in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung über die Webseite von Planted abrufbar (https://www.planted.green/legal/agb-gmbh). Im Fall des Abschlusses eines Einzelvertrages, werden dem Kunden die Vertragsinhalte mit Vertragsschluss zur dauerhaften Speicherung übersandt.
3. Vertragsschluss und Leistungen von Planted
3.1 Ein Vertrag zwischen dem Kunden und Planted kommt zustande durch
(a) Annahme eines unterzeichneten Angebots,
(b) durch ausdrückliche Auftragsbestätigung in Textform (z. B. elektronische Bestellbestätigung), oder
(c) durch tatsächliche Erbringung der bestellten Services (z. B. Freischaltung eines SaaS-Accounts, Hinzubuchung von Zusatzkontingenten, Durchführung von Impact Services).
Bestellungen des Kunden – unabhängig davon, ob sie über die Plattform, per E-Mail oder auf andere Weise erfolgen – stellen lediglich ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Planted behält sich vor, dieses Angebot nach eigenem Ermessen anzunehmen oder abzulehnen.
Im Falle einer kostenlosen Testphase kommt der kostenpflichtige Vertrag zustande, wenn der Kunde nach Ablauf der Testphase die Leistungen weiter in Anspruch nimmt oder nicht innerhalb der im Registrierungsprozess angegebenen Frist kündigt. Der Kunde wird vor Beginn der Testphase ausdrücklich auf diesen Übergang hingewiesen.
3.2 Die von Planted geschuldeten Leistungen ergeben sich stets aus dem Bestellformular und ergänzend aus der Leistungs- & Produktbeschreibung (Anlage 2) sowie dieser AGB. Hinsichtlich der Bereitstellung der Plattform sind ergänzend die Angaben der Webseite zu den verschiedenen Modulen zu beachten (nachfolgend: „Plattform Services“ genannt). Die spezifischen Leistungsinhalte sind in den Produktspezifischen Bedingungen (Anlage 2) detailliert beschrieben und bilden einen integralen Bestandteil dieses Vertrages. Sie enthalten die Einzelheiten zum jeweiligen Leistungspaket der Plattform Services, insbesondere hinsichtlich des Funktionsumfangs, Laufzeit und der Bepreisung. Planted kann die Leistungs- & Produktbeschreibung aus sachlichem Grund (z. B. Sicherheits-/Compliance-Vorgaben, Wegfall von Drittleistungen, technische Weiterentwicklung) mit Wirkung für die Zukunft ändern. Wesentliche, nachteilige Änderungen werden mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Der Kunde kann bis 14 Tage vor dem Änderungstermin widersprechen. Geht ein fristgerechter Widerspruch ein, entscheidet Planted nach billigem Ermessen (§ 315 BGB), ob (a) die bisherige Fassung der Anlage bis zum Ende der laufenden Vertragsperiode fortgilt oder (b) dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Änderungstermin eingeräumt wird. Nicht wesentliche oder ausschließlich vorteilhafte Änderungen werden mit Mitteilung wirksam; ein Widerspruchsrecht besteht insoweit nicht. Pflichtänderungen aufgrund Gesetzes/behördlicher oder gerichtlicher Anordnung dürfen sofort umgesetzt werden; Planted informiert den Kunden unverzüglich.
3.3 Hat der Kunde einen Plattform-Vertrag abgeschlossen, so ist die Hauptleistungspflicht von Planted die Bereitstellung der Plattform in der im Bestellformular vereinbarten Beschaffenheit. Die weiteren Leistungspflichten von Planted ergeben sich aus dem gewählten Produkt-Typus nach Maßgabe von Ziffer 3.2.
3.4 Zur Nutzung der Plattform ist in der Regel die Erstellung eines Kunden-Accounts erforderlich. Die Registrierung darf nur durch den Kunden oder von ihm hierzu berechtigte Personen erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung vollständige und richtige Angaben zu machen und Änderungen unverzüglich zu aktualisieren. Planted ist berechtigt, Registrierungen abzulehnen oder Accounts in begründeten Fällen (z. B. Missbrauchsverdacht, Verstoß gegen Compliance-Vorgaben) zu sperren oder zu löschen.Die Zugangsdaten zum Account dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und Planted unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für eine unbefugte Nutzung oder eine Sicherheitsverletzung vorliegen.
3.5 Bucht der Kunde Add-On Pakete, sind diese optionale Leistungsbestandteile zum Plattformvertrag. Sie setzen einen aktiven Plattformvertrag voraus und sind keine eigenständigen Verträge. Add-Ons können jederzeit hinzugebucht werden. Preise richten sich vorrangig nach dem Bestellformular. Soweit dort nichts geregelt ist, gelten die in der Preisliste (https://planted.green/preise) ausgewiesenen Preise; maßgeblich ist die bei der Buchung gültige und dem Kunden bereitgestellte Fassung, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
3.6 Die Ermittlung von CO₂-Bilanzen (Footprint und Handprint) über die Plattform erfolgt automatisiert auf den vom Kunden nach Ziffer 4.2 bereitgestellten Angaben nach den Standards des Greenhouse Gas Protocol. Zur Überprüfung der hierbei getroffenen Annahmen und Kalkulationsgrundlagen ist Planted nicht verpflichtet.
3.7 Planted stellt die Plattform mit den dort angebotenen Plattform Services so bereit, wie diese bei der Registrierung des Kunden und der zu diesem Zeitpunkt geltenden AGB verfügbar gewesen ist („as is“). Im Übrigen hat der Kunde keinen Anspruch auf eine bestimmte Ausgestaltung oder Ausstattung der Plattform. Planted wird die Plattform nach eigenem Ermessen laufend weiterentwickeln und diese durch laufende Updates und Upgrades verbessern. Ferner behält sich Planted das Recht vor, Inhalt und Struktur der Plattform sowie die dazugehörige Benutzeroberfläche zu ändern oder zu erweitern, sofern hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird. Ein Anspruch seitens des Kunden auf diese Weiterentwicklungen wird hierdurch nicht begründet. Als Beta/Preview gekennzeichnete Funktionen werden ohne SLA und Support, nach Verfügbarkeit und ohne Gewähr bereitgestellt und können jederzeit geändert oder eingestellt werden.
3.8 Planted stellt die Plattform mit einer Gesamtverfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel bereit. Die Verfügbarkeit berechnet sich dabei auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der auf notwendige Wartungszeiten entfallenden Zeiträume. Während der Wartungsarbeiten steht die Plattform nicht zur Verfügung.
3.9 Hinsichtlich der Unterstützung von Umweltprojekten gilt Folgendes:
- Mit Vertragsschluss erbringt Planted für den Kunden während der vereinbarten Vertragslaufzeit einen kontinuierlichen Impact-Service. Dieser umfasst insbesondere die Planung, Organisation und Durchführung vereinbarter Aufforstungsmaßnahmen sowie die Bereitstellung von Nachweisen und Berichten hierüber. Planted übernimmt alle dafür erforderlichen Schritte – von der Projektkonzeption und Auswahl geeigneter Pflanzflächen und Baumarten über die Koordination mit Forstpartnern, die Bereitstellung von Setzlingen und die Vorbereitung der Pflanzungen bis hin zur tatsächlichen Pflanzung der Bäume und der anfänglichen Pflege der Pflanzflächen. Zusätzlich erhält der Kunde Zugang zur Planted ESG-Plattform, auf welcher die Fortschritte des Aufforstungsprojekts und die erzielten Klimaeffekte dokumentiert werden. Die Parteien sind sich einig, dass es sich um eine einheitliche, über den Zeitraum der Vertragslaufzeit zu erbringende Dienstleistung handelt.
 - Planted erbringt die vertraglichen Leistungen gleichmäßig über die Vertragslaufzeit. Die tatsächliche Ausführung einzelner Pflanzungen erfolgt zu geeigneten Zeitpunkten innerhalb der Laufzeit, abhängig von vegetationsbedingten Pflanzfenstern und logistischer Planung. Der Kunde erkennt an, dass die Leistung von Planted bereits mit den vorbereitenden Maßnahmen beginnt und nicht erst mit der physischen Pflanzung abgeschlossen ist. Insbesondere begründet eine zeitliche Verschiebung von Pflanzungen innerhalb der Vertragslaufzeit – etwa weil aus klimatischen Gründen nur in bestimmten Monaten gepflanzt werden kann – keinen Leistungsverzug, sofern Planted die Pflanzungen innerhalb eines angemessenen Zeitraums nachholt. Zahlungen sind periodische Vergütung für den Impact-Service; eine treuhänderische Verwahrung oder Behandlung als Vorauszahlung erfolgt nicht.
 - Planted schuldet die Planung, Vorbereitung und Durchführung forstwirtschaftlicher Maßnahmen (z. B. Anpflanzung von Setzlingen, Aussaat von Samen oder vergleichbare Maßnahmen). Planted ist berechtigt, zur Erfüllung dieser Verpflichtungen Dritte oder Subunternehmer einzusetzen; Planted bleibt dem Kunden gegenüber allein verantwortlich. Ein Eigentumsübergang an den einzelnen Bäumen wird nicht geschuldet.
 - Ziel der Bepflanzungs- und/oder Aufforstungsprojekte ist die Schaffung und der Mindesterhalt klimastabiler Mischwälder im Kontext der Klimaerwärmung; im Vordergrund stehen die Erschaffung solcher Mischwälder sowie die Durchmischung bestehender Monokulturen.
 - Sofern zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart ist, liegen Ort und Zeitpunkt der Pflanzung sowie die Auswahl der Maßnahme im pflichtgemäßen Ermessen von Planted. Auf Wunsch des Kunden kann ab einer Mindestmenge von 1.000 Bäumen der Pflanzort in gemeinsamer Abstimmung mit Planted bzw. dessen Klimaförster festgelegt werden.
 - Die Pflanzung erfolgt ohne Erfolgs- oder Anwuchsgarantie; natürliche Einflüsse (z. B. Witterung, Wildverbiss, Schädlingsbefall) können Anwachsraten beeinflussen. Gesetzliche Mängelrechte wegen fehlerhafter Leistung bleiben unberührt.
 - Planted gewährleistet die zur Sicherung, zum Fortbestand und zur Zielsetzung der jeweiligen Maßnahme angemessenen forstwirtschaftlichen Pflege- und Sicherungsmaßnahmen für einen Zeitraum von 2 Jahren ab Durchführung der Maßnahme, z. B. Umzäunung, regelmäßige Kontrolle der Wuchshöhen von Bäumen und sonstige Pflegemaßnahmen.
 
3.10 Hinsichtlich des Erwerbs von Zertifikaten gilt Folgendes:
- Ist der Erwerb von CO₂-Zertifikaten gewünscht, erbringt Planted einen laufenden Service aus Portfolioplanung, Beschaffung und Stilllegung gemäß einem vereinbarten periodischen Volumen. Planted unterbreitet geeignete Projekte; die Beschaffung/Stilllegung erfolgt periodisch oder gebündelt innerhalb geeigneter Zeitfenster (z. B. quartalsweise), abhängig von Verfügbarkeit und Marktpraxis. Es werden ausschließlich anerkannte CO₂-Zertifikate (z. B. Gold Standard, VCS, UNFCCC/CDM) verwendet. Planted bestätigt dem Kunden den Erwerb/Stilllegung jeweils durch geeignete Nachweise (u. a. Aussteller, Typ/Umfang, CO₂-Äquivalent, Projektname/-ort). Die Leistung wird fortlaufend erbracht; einzelne Stilllegungen sind Teilleistungen des Service und begründen keinen singulären Erfüllungszeitpunkt des Gesamtvertrags. Planted verpflichtet sich, diese gemäß der Individualabsprache zu erwerben und für den Kunden stillzulegen.
 - Erwirbt der Kunde Biodiversitätscredits, erbringt Planted - je nach Individualabsprache - einen laufenden Schutz- und Dokumentationsservice. Planted organisiert die vertragliche Bindung von Schutzflächen, koordiniert Schutzmaßnahmen und überwacht/dokumentiert den Schutzstatus während der Vertragslaufzeit. Planted unterbreitet ein Projekt für eine entsprechend angefragte Menge an Credits, die zu den vordefinierten Preisen erworben werden können. Es werden Biodiversität-Zertifikate aus Projekten erworben, die nach den Vorgaben der Biodiversity Credit Alliance (BCA) erstellt sind. Die Vergütung erfolgt periodisch (z. B. monatlich/jährlich gemäß Bestellformular) und deckt je nach Vereinbarung (a) den sukzessiven Erwerb mehrerer Biodiversitätscredits während der Vertragslaufzeit, oder (b) die ratierliche Begleichung eines einzelnen Biodiversitätscredits über die Vertragslaufzeit. In beiden Fällen handelt es sich um eine kontinuierlich zu erbringende Dienstleistung; Nachweise (Plattformzugang/Zertifizierer-Portal, Angaben zu Aussteller, Typ/Umfang, Projektdaten) werden laufend bereitgestellt.
 - Die Leistung wird fortlaufend erbracht; Stilllegungen und vergleichbare Maßnahmen sind Output-Teilleistungen des Impact-Services. Registereinträge/Bestätigungen (z. B. Stilllegung der CO₂-Zertifikate in einer öffentlich zugänglichen Datenbank der genannten Zertifizierungsstelle wie der UNFCCC) dienen ausschließlich der Dokumentation und Abrechnung des erbrachten Leistungsfortschritts und begründen keinen eigenständigen Erfüllungszeitpunkt der Gesamtleistung.
 - Preise können marktabhängig variieren; Projektspezifika und zugrunde gelegte Standards legt Planted auf Anfrage offen. Saisonal/operativ bedingte Bündelungen sind zulässig und kein Verzug, sofern die Maßnahmen innerhalb angemessener Frist erbracht und nachgewiesen werden. Zahlungen sind periodische Vergütung für den jeweiligen Service und keine Vorauszahlungen/Treuhandgelder.
 
3.11 Ist eine Kommunikationsberatung vereinbart, so umfasst diese – sofern nicht abweichend vereinbart - ein Beratungskontingent i.H.v. 5 Beratungsstunden pro Vertragsjahr.
3.12 Planted ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung geeigneter Dritter (einschließlich verbundener Unternehmen und Subunternehmer) zu bedienen. Für Leistungen, die Planted selbst oder durch Subunternehmer erbringt, bleibt Planted gegenüber dem Kunden verantwortlich. Datenschutzrechtliche Vorgaben (insb. AVV/Unterauftragsverarbeiter) bleiben unberührt. Die Plattform kann Integrationen zu Drittangeboten enthalten. Deren Nutzung unterliegt zusätzlich den Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters; Planted schuldet hierfür keine Verfügbarkeit oder Gewährleistung, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart. . Planted übermittelt an Drittanbieter nur solche Daten, die für die Integration erforderlich sind (vgl. Anlage V).
3.13 Planted darf Leistungen über Vertriebspartner (z. B. Referral-Partner, Reseller, White-Label/Co-Branding) anbieten. Je Konstellation kommt der Vertrag entweder mit Planted oder mit dem benannten Reseller zustande; Einzelheiten (u. a. Rechnungsstellung, SLA/Support) ergeben sich aus Bestellformular/Einzelvertrag. Zahlungen an den jeweils benannten Rechnungsaussteller wirken schuldbefreiend. Vertriebspartner handeln als selbständige Unternehmer; ein Handelsvertreter-, Makler- oder Arbeitsverhältnis wird nicht begründet. Abschluss-, Inkasso- oder sonstige Vertretungsvollmachten werden nicht erteilt. Für Leistungen des Vertriebspartners haftet allein dieser; Planted übernimmt hierfür keine Verantwortung. Planted schuldet dem Kunden ausschließlich die im jeweiligen Bestellformular mit Planted vereinbarten Leistungen.
4. Rechten und Pflichten des Kunden
4.1 Der Kunde unterstützt Planted bei der Erfüllung der von Planted vertraglich geschuldeten Leistungen und erbringt alle zur Vertragsdurchführung erforderlichen Mitwirkungshandlungen vollständig, unaufgefordert, rechtzeitig und auf eigene Kosten. Dazu gehört insbesondere die folgenden allgemeine Mitwirkungspflichten, jeweils, sofern und soweit diese für die Ausführung der Leistungen notwendig sind: Der Kunde wird Planted insbesondere die angeforderten Informationen, Daten, Materialien und Zugänge rechtzeitig bereitstellen. Weiter steht er für etwa notwendige fachliche Abstimmungen und Leistungsdetaillierungen sowie für die Vornahme von Leistungsüberprüfungen bereit.
4.2 Die Ermittlung von CO₂-Bilanzen erfolgt stets auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Angaben, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit der Kunde verantwortlich ist.
4.3 Der Kunde ist für die Einhaltung aller gesetzlichen und behördlichen Vorschriften verantwortlich, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Leistungen von Planted stehen. Dies betrifft insbesondere die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und richterlichen Guidelines zur Werbekommunikation.
4.4 Verwendet der Kunde die von Planted bereitgestellten Mittel zur Nachhaltigkeitskommunikation, so hat er in eigener Verantwortung sicherzustellen, dass die übermittelte Werbebotschaft sowie die Kommunikation insgesamt den gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Angemessenheit der individuellen Kommunikation des Kunden wird von Planted nur dann übernommen, wenn Planted den Kunden hinsichtlich der Kommunikation konkret und individuell beraten hat und die jeweilige Initiative bzw. Kampagne ausdrücklich freigegeben hat.
4.5 Wünscht der Kunde die über die Plattform erhobenen Daten für ein ESG-Reporting zu verwenden, so hat er die erstellte Datenextraktion in eigener Verantwortung dahingehend zu überprüfen, ob diese der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und den dazugehörigen Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) entsprechen.
4.6 Ist oder wird für den Kunden erkennbar, dass im Rahmen der gesamten Vertragsbeziehung der Parteien Annahmen, Vorgaben und Angaben fehlerhaft, unvollständig oder nicht eindeutig sind oder deren Ausführung unmöglich ist oder wird, wird der Kunde Planted diesen Umstand unverzüglich mitteilen.
4.7 Hinsichtlich der Pflichten des Kunden in Bezug auf die Nutzung der KI-Lösungen vergleiche Ziffer 12.3, 12.5. Weitergehende Verhaltensregelungen in der Nutzung der Plattform Services finden sich ergänzend in der Acceptable Use Policy (AUP) in Anlage III.
5. Nutzungsrechte 
5.1 Bei einem Plattform-Vertrag räumt Planted dem Kunden das weltweite, nicht-ausschließliche und auf den im Bestellformular und Anlage II beschriebenen Leistungsumfang sowie zeitlich auf das jeweilige Vertragsverhältnis mit Planted beschränkte Recht ein, die Plattform zu eigenen geschäftlichen Zwecken zu nutzen. Eine auf Gewinnerzielung gerichtete Unterlizensierung oder sonstige Überlassung oder Bereitstellung an Dritte ist nicht gestattet. Werden dem Kunden Admin-Zugänge bereitgestellt, so sind dies personengebundene Lizenzen und dürfen nur von dem jeweiligen Administrator verwendet werden. Eine Mehrfachnutzung von einem Admin-Zugang durch mehrere Personen ist nicht zulässig.
5.2 Stellt Planted dem Kunden über die Plattform Werbe- und/oder Kommunikationsmittel, usw. bereit, so ist der Kunde dazu berechtigt, diese für eigene Werbezwecke in der Außenkommunikation zu nutzen. Eine darüber hinausgehende Nutzung, Verwertung oder Bearbeitung der so bereitgestellten Mittel ist nur dann gestattet, wenn dies zuvor ausdrücklich von Planted genehmigt ist.
5.3 Alle Rechte an der Plattform einschließlich sämtlicher Weiterentwicklungen, Bearbeitungen und sonstiger Derivate verbleiben ausschließlich bei Planted bzw. deren Lizenzgebern. Dem Kunden werden ausschließlich die in diesen AGB ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte gewährt. Rechte, die nicht ausdrücklich eingeräumt sind, bleiben vorbehalten.
5.4 Von Planted bereitgestellte Schulungsunterlagen können vom Kunden ausschließlich für interne Schulungszwecke verwendet werden. Jede anderweitige Verwendung, insbesondere die Reproduktion, Verteilung oder eine sonstige Verwendung, bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Planted.
5.5 Für Kunden steht die Einräumung der vorbenannten Nutzungsrechte unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der jeweils vereinbarten Nutzungs- und Lizenzgebühren bzw. Vergütung.
5.6 Kunden sind nicht berechtigt die Plattform zu bearbeiten, insbesondere abzuändern, zu übersetzen, zurück und weiter zu entwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren und umzugestalten, sofern nicht in dieser Ziffer 4 gestattet oder ein gesetzlicher Erlaubnistatbestand vorliegt. Eine Umarbeitung ist zulässig, wenn sie für die Beseitigung eines Mangels notwendig ist und sich Planted mit der Berichtigung des Mangels in Verzug befindet, Planted die Mängelbeseitigung unberechtigt ablehnt oder aus sonstigen, seinem Verantwortungsbereich zuzurechnenden Gründen zur unverzüglichen Mängelbeseitigung außerstande ist.
5.7 Die Dekompilierung der Plattform ist nur zulässig, wenn die in § 69 e Abs. 1 UrhG genannten Voraussetzungen und Bedingungen vorliegen. Die hierdurch gewonnenen Informationen dürfen nicht entgegen den Maßgaben von § 69 e Abs. 2 UrhG verwendet bzw. weitergegeben werden.
5.8 Die Einräumung von Nutzungsrechten, die ganz und teilweise Dritten zustehen, ist von Planted nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
5.9 Die Übergabe oder Zugänglichmachung von Quell- oder Sourcecode ist von Planted nicht geschuldet.
6. Preise, Zahlungsbedingungen und Verzug
6.1 Für die von Planted zu erbringenden Leistungen schuldet der Kunde die im Bestellformular/Angebot vereinbarte Vergütung bzw. Lizenzgebühr zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer (USt). Bei wiederkehrenden Leistungen stellt Planted die Rechnung je nach vereinbartem Abrechnungszyklus (monatlich oder jährlich) vor Periodenbeginn. Die Vergütung ist mit Zugang der Rechnung fällig und spätestens zum Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums ohne Abzug zu zahlen; die Zahlungsfrist beträgt 14 Kalendertage ab Zugang der Rechnung, maßgeblich ist das frühere Datum, sofern nicht abweichend vereinbart.
6.2 Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch per E-Mail im vereinbarten Abrechnungszyklus; der Kunde akzeptiert elektronische Rechnungen, die so ausgestaltet sind, dass sie dauerhaft gespeichert werden können. Bei jährlicher Abrechnung weist die Rechnung 12 eigenständige Teilleistungen (Monatsleistungen) mit den jeweiligen Leistungszeiten und dem Leistungsende je Monat (letzter Kalendertag) aus; saisonal/operativ bedingte Bündelungen von Maßnahmen berühren diese Leistungszeiten nicht. Eine Papierrechnung wird nicht erstellt, es sei denn, dies ist gesondert vereinbart.
6.3 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Planted berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
6.4 Im Fall von Zahlungsverzug hat Planted das Recht, die geschuldeten Leistungen zurückzuhalten. Es gelten § 273 BGB und § 369 HGB.
6.5 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt mit (a) unbestrittenen, (b) rechtskräftig festgestellten oder (c) im selben Verfahren entscheidungsreifen Gegenforderungen. Eine Aufrechnung mit sonstigen, insbesondere bestrittenen oder noch nicht fälligen Gegenforderungen ist ausgeschlossen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages (§ 320 BGB) bleibt unberührt. Gesetzliche Mängelrechte des Kunden bleiben unberührt
6.6 Die Vergütung für die Impact-Services von Planted wird als wiederkehrendes Entgelt erhoben. Soweit nicht individuell abweichend vereinbart, erfolgt die Abrechnung je nach Produkttyp monatlich oder jährlich im Voraus.
- Monatliche Abrechnung: Die Leistung wird fortlaufend erbracht; der Leistungsfortschritt wird grundsätzlich zeitanteilig (linear) bemessen. Jede Monatsabrechnung umfasst die anteilige Vergütung für die im jeweiligen Monat zu erbringenden Teilleistungen (insb. Planung/Koordination, Plattform/Reporting sowie – sofern im Leistungszeitraum vorgesehen – die gebündelte Durchführung von Pflanzungen bzw. sonstigen Klimaschutz-Maßnahmen). Planted dokumentiert den Leistungsfortschritt (z. B. Projekt-/Pflege-/Stilllegungsnachweise).
 - Jährliche Abrechnung: Die Jahresvergütung deckt 12 eigenständige Leistungsabschnitte (Monatsleistungen) ab und wird gleichmäßig auf diese Teilleistungen verteilt. Jede Teilleistung wird innerhalb des jeweiligen Kalendermonats erbracht; Leistungsende ist jeweils der letzte Kalendertag des Monats. Rechnungen weisen die 12 Teilleistungen mit den jeweiligen Leistungsdaten aus. Saisonal/operativ bedingte Bündelungen der Maßnahmen (z. B. Pflanzsaison) sind zulässig und beeinträchtigen die zeitanteilige Leistungserbringung nicht, sofern die Maßnahmen innerhalb angemessener Frist umgesetzt und nachgewiesen werden. Zahlungen sind periodische Servicevergütungen; eine treuhänderische Verwahrung findet nicht statt.
 
Die Parteien stimmen überein, dass vereinbarte Pflanzungen und sonstige Klimaschutz-Maßnahmen Bestandteile des fortlaufenden Impact-Services sind und keine eigenständigen, vom übrigen Service getrennten Hauptleistungen darstellen, soweit nicht ausdrücklich als eigenständige Leistung vereinbart und soweit kein eigenständiger Stand-alone-Nutzen besteht. Planted kann in Rechnungen periodisch zugeordnete Kontingente (z. B. „X Bäume im Monat Y“ / „Z Zertifikate im Quartal Q“) zur Transparenz ausweisen; die Zahlung ist nicht vom Abschluss einzelner Maßnahmen in derselben Periode abhängig.
6.7 Planted ist berechtigt, die Preise für die Vertragsverlängerung anzupassen. Eine solche Anpassung wird dem Kunden spätestens 4 Wochen vor Beginn der Verlängerungsperiode in Textform mitgeteilt. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % gegenüber dem vorigen Vertragsjahr, kann der Kunde den Vertrag zum Ende der laufenden Periode in Textform kündigen, sofern er dies innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Mitteilung erklärt.
6.8 Planted ist berechtigt, Forderungen aus diesem Vertrag an Dritte (z. B. Zahlungsdienstleister, Factoring-Gesellschaft, Reseller) abzutreten und/oder die Abrechnung über Dritte abzuwickeln. Planted zeigt dem Kunden die Abtretung bzw. den Rechnungsaussteller an; Zahlung an den benannten Empfänger wirkt schuldbefreiend.
7. Laufzeit und Kündigung
7.1 Die Laufzeit des Vertrages, die Kündigungsfristen und weitere vertragsrelevante Bestimmungen werden individuell zwischen Planted und dem Kunden vereinbart. Sofern keine individuelle Laufzeit vereinbart ist, ergeben sich Laufzeit, Verlängerungsmechanismus, Kündigungsfristen sowie Abrechnungszeitraum vorrangig aus dem Angebot/Bestellformular, nachrangig aus der Produkt- und Leistungsbeschreibung (Anlage 2), in der zum Vertragsschluss geltenden Fassung sowie ergänzend aus diesen AGB. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem im Bestellformular angegebenen Termin; fehlt eine Angabe, mit der erstmaligen Bereitstellung/Freischaltung der vertraglichen Leistungen. Nach Ende der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit, wenn er nicht zuvor zum Ende der laufenden Vertragsperiode wirksam gekündigt wird.
7.2 Erweiterungen und Add-On Pakete können jederzeit hinzugebucht werden und haben - sofern nicht individuell ausgehandelt - eine Mindestlaufzeit entsprechend des Hauptvertrages. Einmalige Add-Ons sind gültig bis zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode; sie verlängern sich nicht automatisch. Add-On Pakete, die ein dauerhaft verfügbares Upgrade darstellen, unterliegen der für den Plattformvertrag geltenden Mindestvertragslaufzeit (sofern nicht individuell abweichend vereinbart) und verlängern sich automatisch um denselben Zeitraum wie der Plattformvertrag. Das dauerhafte Add-On Paket ist kündbar zum Ende der jeweiligen Laufzeit mit den für den Plattformvertrag geltenden Fristen. Ein Downgrade wird zum nächsten Vertragsende wirksam. Bereits gezahlte Entgelte werden nicht erstattet. Nach Wirksamwerden werden Kontingente/Funktionalitäten auf das verbleibende Paket reduziert; der Kunde ist verantwortlich, seine Nutzung rechtzeitig anzupassen. Übernutzung kann zur Sperre zusätzlicher Uploads oder zu Übernutzungsentgelten gemäß der zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Preisliste führen. Soweit diese Klausel nichts Abweichendes bestimmt, gelten Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsfristen des Plattformvertrags entsprechend.
7.3 Laufzeit (Erstlaufzeit), Verlängerungsmechanismus und Kündigungsfristen der Impact Services ergeben sich vorrangig aus dem Angebot/Bestellformular. Soweit nicht individuell anders vereinbart, gelten die Angabe der Leistungs- & Produktbeschreibung in der jeweiligen zum Zeitpunkt des Vertragsschluss gültigen Fassung und ergänzend die Regelung dieser AGB. Bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags aus wichtigem Grund, die nicht von Planted zu vertreten ist, gilt: Bereits entrichtete Entgelte werden nicht zurückerstattet, soweit Planted die entsprechenden Leistungen bis zum Vertragsende vertragsgemäß erbracht oder vorbereitet hat. Dies umfasst insbesondere bereits realisierte Pflanzungen, beschaffte Pflanzen oder gebuchte Pflanzkapazitäten sowie durchgeführte Planungs- und Monitoring-Tätigkeiten. Etwaige bis zum Vertragsende noch nicht ausgeführte Pflanzungen, für die der Kunde bereits bezahlt hat, wird Planted innerhalb einer zumutbaren Frist trotz Vertragsbeendigung noch durchführen, sofern dies dem Kunden mitgeteilt und von ihm gewünscht wird.
7.4 Jede Kündigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Textform, per E-Mail an service@planted.green oder per Briefpost an die im Bestellformular für Planted hinterlegte Adresse.
7.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Planted u.a. vor, wenn sich der Kunde mit mindestens zwei aufeinander fällig gewordenen Forderungen im Verzug befindet oder der Kunde gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB, Acceptable Use Policy (AUP) oder gegen gesetzliche Vorschriften verstößt.
7.6 Für den Wechsel zu einem anderen Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten gelten die Regelungen der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) sowie die ergänzenden Bestimmungen in Anlage VI (Data Act Addendum). Sie finden keine Anwendung auf Leistungen, die nicht auf einer Datenverarbeitung im Sinne des Data Act beruhen.
8. Referenzierung
Planted ist dazu berechtigt, den Kunden unter Verwendung des Namens, des Firmenlogos sowie unter Nennung der Projekte als Projektpartner zu benennen. Der Kunde kann dieser Referenznennung jederzeit in Textform für die Zukunft widersprechen. Die Referenznennung kann auch online, insbesondere auf den Webseiten von Planted, im Newsletter oder über die Social-Media-Kanäle erfolgen.
9. Support und Wartung
9.1 Planted bietet dem Kunden Support-Dienstleistungen an, die je nach vereinbartem Service-Paket variieren können. Details zu Umfang und Verfügbarkeit des Supports werden individuell festgelegt.
9.2 Geplante Wartungsarbeiten, die zu einer vorübergehenden Nichtverfügbarkeit der Dienstleistungen führen können, werden dem Kunden mindestens 7 Werktage im Voraus angekündigt.
9.3 Im Falle von unvorhergesehenen Ausfällen oder Störungen wird Planted alles daransetzen, die Dienstleistungen so schnell wie möglich wiederherzustellen und den Kunden über den Status zu informieren.
10. Schulungen und Workshops
10.1 Planted bietet dem Kunden Schulungen und Workshops zu verschiedenen Themenbereichen an. Die genauen Inhalte, Termine und Kosten werden individuell vereinbart.
10.2 Für die Durchführung von Schulungen und Workshops kann Planted externe Experten oder Partnerunternehmen heranziehen.
10.3 Bei Absage oder Verschiebung von Schulungen oder Workshops durch den Kunden können, wie in Anlage IV beschrieben, Stornogebühren anfallen.
11. Haftung von Planted
11.1 Planted haftet unbeschränkt für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, die auf einer Pflichtverletzung von Planted, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Planted beruhen. Ebenso haftet Planted unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
11.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet Planted nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalspflichten). Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Bereitstellung der Services, deren Freiheit von Mängeln, die ihre Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung der Services ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
11.3 Planted haftet nicht für Schäden, die auf Grund technischer Störungen oder Leistungsstörungen des Kunden, anderer Dritter oder der vom Kunden bestimmten Datenquellen entstehen. Planted haftet auch nicht für Schäden, die der Kunde durch diesem zumutbare Maßnahmen, insbesondere regelmäßige Programm- und Datensicherung nach Maßgabe hätte verhindern können. Die Haftung für Schäden, die durch Systemausfälle, Hackerangriffe oder sonstige von außen stattfindenden Angriffen entstehen, ist ausgeschlossen, sofern diese nicht durch ein grob pflichtwidriges Verhalten von Planted verursacht oder begünstigt wurden. Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für Mängel an der Plattform, insbesondere nach § 536a BGB, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen.
11.4 Die Haftung von Planted ist, außer in den Fällen des Absatzes 11.1, der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, höchstens jedoch bis zur Höhe der im Vertragsjahr geschuldeten Vergütung. Dies gilt auch für die Geltendmachung von entgangenem Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder sonstigen mittelbare Schäden, die geltend gemacht werden.
11.5 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie eine Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
11.6 Planted übernimmt für den Kunden keine Haftung für Bußgelder oder sonstige Nachteile, die dem Kunden aufgrund einer nicht fristgerechten Prüfung oder Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsberichten entstehen.
11.7 Planted haftet nicht für Schäden oder Leistungsstörungen, die aufgrund von höherer Gewalt, wie insbesondere Naturkatastrophen, Bränden, Befall von Pilzen, Insekten, Krankheiten oder Schädlingsbefall, Kriegen, Streiks, Unruhen oder ähnlichen Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs von Planted liegen, entstehen. Im Fall eines digitalen Firmenwaldes übernimmt Planted keine Gewähr für den Fortbestand der Bepflanzung. Dies gilt nicht, wenn Planted die hierdurch eingetretene Beschädigung des Bewuchses verschuldet hat.
11.8 Planted ist bemüht, die vereinbarten Impact-Services innerhalb der vorgesehenen Zeiträume durchzuführen. Fixe Termine (z. B. Pflanzzeitpunkte) sind jedoch nur verbindlich, soweit sie schriftlich zugesagt wurden. Ereignisse höherer Gewalt oder unvorhergesehene Umstände (vgl. Ziffer 11.7) können zu einer Verschiebung der Pflanzungen führen. In solchen Fällen wird Planted den Kunden unverzüglich informieren und einen alternativen Durchführungszeitraum benennen. Der Kunde kann hieraus keine Schadenersatzansprüche oder Minderungsrechte herleiten, sofern die Gesamtleistung innerhalb eines angemessenen Zeitraums nachgeholt wird. Gesetzliche Rechte des Kunden bei endgültigem Ausfall der Leistung bleiben unberührt.
11.9 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz verjähren nach einem (1) Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, außer in den Fällen des Absatzes 11.1.
11.10 Sämtliche Haftungsregelungen gelten entsprechend für Ansprüche gegen Organe, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von Planted.
11.11 Der Kunde stellt Planted von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, einschließlich der damit verbundenen Kosten und Auslagen (z. B. Anwaltsgebühren), die aufgrund einer rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung der Planted Produkte durch den Kunden gegen Planted geltend gemacht werden. Diese Freistellung gilt entsprechend für Vertragsstrafen und behördliche oder gerichtliche Geldbußen, sofern diese auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen sind. Der Kunde übernimmt die dadurch bei Planted entstehenden angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
11.12 Für Haftungsfragen im Zusammenhang mit der Nutzung von Planted bereitgestellten KI-Lösungen vgl. Ziffer 12 dieser AGB.
12. KI-Lösungen und Nutzung von KI
12.1 Planted setzt für bestimmte Dienste Künstliche Intelligenz (KI) ein. Planted kennzeichnet KI-Funktionen klar und für Nutzer erkennbar (z. B. UI-Hinweise), stellt Kontaktpunkte für Rückfragen bereit und führt Nutzungs-/Systemlogs in dem rechtlich erforderlichen Umfang. KI-Funktionen dürfen ausschließlich für die vertraglich vereinbarten und ausdrücklich vorgesehenen Zwecke verwendet werden. Eine anderweitige Nutzung oder Zweckentfremdung der KI-Dienste ist untersagt. Planted überwacht den Einsatz der KI-Systeme in Übereinstimmung mit geltendem Recht und implementiert geeignete Kontroll- sowie Protokollierungsmechanismen (Monitoring), um die Einhaltung dieser Zweckbindung und der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen.
12.2 Planted bemüht sich um hohe Qualitätsstandards bei seinen KI-Lösungen. Die zugrundeliegenden Modelle werden sorgfältig ausgewählt und getestet, um Genauigkeit, Robustheit und Sicherheit der KI-Ausgaben zu fördern. Planted behält sich vor, KI-Ausgaben stichprobenartig zu überprüfen – unter Wahrung von Vertraulichkeit, Least-Privilege-Zugriff und der Auftragsverarbeitung (AVV). Sämtliche Zugriffe werden protokolliert; die Systeme werden kontinuierlich verbessert. Soweit möglich werden Funktionsweisen der KI erläutert (Explainability); der Kunde erkennt jedoch an, dass komplexe KI-Modelle nicht in allen Fällen vollständig erklärbar sind. Auf Anfrage stellt Planted allgemeine Informationen zur verwendeten KI-Technologie bereit, um Nachvollziehbarkeit und Auditierbarkeit der Ergebnisse im Rahmen des Zumutbaren zu ermöglichen.
12.3 Der Kunde bleibt für seine Nutzung der KI-Funktionen verantwortlich und muss Ergebnisse eigenverantwortlich prüfen. Er ist verpflichtet, angemessene menschliche Aufsicht über die KI-Ausgaben auszuüben, insbesondere um Risiken für Gesundheit, Sicherheit oder Rechte Dritter zu minimieren. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Rechtskonformität seiner Eingaben und der mittels KI generierten Inhalte sicherzustellen. Insbesondere dürfen in die KI keine rechtswidrigen, ethisch bedenklichen oder vertraulichen Inhalte eingegeben werden, deren Nutzung der Kunde nicht autorisiert hat oder zu deren Weitergabe er nicht berechtigt ist.
12.4 Der Kunde hat ferner durch geeignete Maßnahmen (etwa manuelle Kontrollen) sicherzustellen, dass mögliche Fehler, Verzerrungen oder Bias in KI-Ausgaben erkannt und nicht unreflektiert übernommen werden. Planted weist darauf hin, dass KI-Ergebnisse je nach Datenlage unvollständig oder vorurteilsbehaftet sein können, und empfiehlt dem Kunden, bei wichtigen Entscheidungen stets eine qualifizierte menschliche Überprüfung vorzunehmen.
12.5 Dem Kunden ist es untersagt, die KI-Dienste von Planted in missbräuchlicher oder gesetzeswidriger Weise einzusetzen. Insbesondere darf der Kunde mit Hilfe der KI keine Inhalte erzeugen oder verbreiten, die gegen gesetzliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßen. Verboten sind u.a. die Generierung von gewaltverherrlichendem, hasserfülltem, diskriminierendem oder pornografischem Material sowie die Unterstützung von Aktivitäten, die Menschenrechte verletzen. Ebenfalls untersagt ist die Nutzung der KI für sensible Entscheidungen in Bereichen wie Gesundheit, Recht oder Finanzen, ohne dass ein qualifizierter Experte die KI-Ausgabe geprüft hat. Der Kunde darf ferner nicht versuchen, die KI-Modelle technisch zu manipulieren, rückzuentwickeln, anderweitig wiederzuverwenden oder für den Aufbau eigener konkurrierender KI-Angebote zu nutzen. Planted behält sich das Recht vor, bei Verstößen gegen diese Nutzungsbeschränkungen die KI-Funktionen für den Kunden vorübergehend oder dauerhaft zu sperren und gegebenenfalls den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, jeweils nach vorheriger Abmahnung und angemessener Fristsetzung; ausgenommen sind Fälle eines schwerwiegenden Verstoßes, die eine sofortige außerordentliche Kündigung rechtfertigen.
12.6 Soweit Planted agentenbasierte KI anbietet, die automatisiert im Auftrag des Kunden Aktionen durchführt, bleibt der Kunde für diese Aktionen verantwortlich. Der Kunde muss sicherstellen, dass angemessene Überwachungs- und Eingriffsmöglichkeiten bestehen, um die Handlungen eines KI-Agenten zu kontrollieren. Autonome KI-Systeme dürfen nur innerhalb vom Kunden vorab definierter Grenzen agieren. Kritische Entscheidungen dürfen nicht ohne letztliche Freigabe durch den Menschen erfolgen. Planted stellt die technische Infrastruktur für solche agentischen KI-Systeme bereit, übernimmt jedoch keine Haftung für individuelle Entscheidungen oder Handlungen, die eine KI eigenständig im Auftrag des Kunden ausführt, soweit Planted nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat oder wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden (vgl. Ziffer 11). Der Kunde hat regelmäßig die Ergebnisse und Aktivitäten des KI-Agenten zu prüfen und bei Bedarf korrigierend einzugreifen, um die Einhaltung aller Pflichten und Gesetze sicherzustellen.
12.7 Die durch Planted bereitgestellten KI-Ausgaben (Texte, Analysen, Empfehlungen etc.) sind automatisch generierte Inhalte. Sie dienen ausschließlich Informationszwecken und können Ungenauigkeiten oder Unvollständigkeiten enthalten. Planted übernimmt keine Gewähr dafür, dass KI-Outputs richtig, aktuell, vollständig oder für einen bestimmten Zweck geeignet sind. Insbesondere stellen KI-Antworten keine verbindlichen Ratschläge dar – sie ersetzen keine professionelle Beratung (z. B. Rechts- oder Fachberatung). Der Kunde darf wichtige Entscheidungen nicht einzig auf KI-Ergebnisse stützen, ohne diese durch menschliche Fachkenntnis validieren zu lassen. Unberührt bleiben zwingende Ansprüche, ProdHaftG, Personenschäden sowie die Haftung für Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit und für die verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) im in Ziffer 11 geregelten Umfang.
12.8 Soweit gesetzlich zulässig, schließt Planted jede Haftung für Schäden aus, die dem Kunden aus der Nutzung oder dem Vertrauen auf KI-generierte Inhalte entstehen. Dies umfasst mittelbare und unmittelbare Schäden aufgrund fehlerhafter oder missverständlicher KI-Ausgaben. Unberührt bleiben zwingende Haftungsregelungen (insb. Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und für Personenschäden); in diesen Fällen gelten die allgemeinen Haftungsbestimmungen gemäß Ziffer 11 dieser AGB.
12.9 Bei der Nutzung der KI-Funktionen können vom Kunden eingegebene Daten – ggf. auch personenbezogene Daten – durch Planted und beauftragte Drittanbieter (vgl. Anlage I) verarbeitet werden. Planted gewährleistet dabei die Einhaltung aller anwendbaren Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Eine Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zum Zweck der Bereitstellung der KI-Dienste und auf Grundlage der vereinbarten Auftragsverarbeitung. Planted und die eingebundenen KI-Dienstleister nutzen Kundendaten nicht zur eigenständigen Weiterentwicklung von Modellen oder für Trainingszwecke, außer der Kunde hat einer solchen Nutzung ausdrücklich zugestimmt. Planted hat seine Dienstleister vertraglich auf Datenschutz und Datensicherheit verpflichtet, einschließlich erforderlicher Garantien bei einer etwaigen Verarbeitung außerhalb der EU (z. B. EU-Standardvertragsklauseln).
12.10 Der Kunde wird darauf hingewiesen, keine besonders sensiblen personenbezogenen Daten (z. B. Gesundheitsdaten, Informationen zur ethnischen Herkunft, politische Meinungen) in die KI-Funktionen einzugeben, soweit dies nicht zwingend erforderlich und gesetzlich erlaubt ist. Der Kunde stellt sicher, dass er zur Eingabe etwaiger personenbezogener Daten berechtigt ist und alle erforderlichen Einwilligungen eingeholt hat. Weitere Informationen zum Datenschutz sind der Datenschutzerklärung von Planted zu entnehmen.
12.11 Planted kann ergänzende KI-Richtlinien oder Acceptable Use Policies erlassen, die Bestandteil des Vertrages werden. Diese enthalten detaillierte Anforderungen an einen ethisch und rechtlich einwandfreien Einsatz der KI-Angebote von Planted. Planted ist als Impact Start-up bestrebt, hohe soziale Verantwortung im KI-Einsatz zu übernehmen und erwartet Gleiches von seinen Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, alle einschlägigen KI-Richtlinien einzuhalten, die ihm von Planted zur Verfügung gestellt werden, und bei der KI-Nutzung auf soziale und ökologische Verantwortlichkeit zu achten. Beide Parteien arbeiten zusammen, um einen vertrauenswürdigen, sicheren und diskriminierungsfreien KI-Einsatz zu gewährleisten. Planted wird den Kunden über wesentliche Änderungen oder neue Anforderungen (etwa durch den EU AI Act) informieren und die Vertragsdokumentation bei Bedarf anpassen, damit alle regulatorischen Anforderungen im Zusammenhang mit KI erfüllt werden.
13. Datenschutz und Datensicherheit
13.1 Der Kunde stellt in eigener Verantwortung sicher, dass im Rahmen der Vertragsbeziehung alle Compliance Anforderungen erfüllt und - sofern hierbei personenbezogene Daten verarbeitet werden - die Bestimmungen des Datenschutzes (DSGVO, BDSG, TTDSG, usw.) rechtskonform umgesetzt und fortlaufend beachtet werden. Zur Gewährleistung der Sicherheit und Vertraulichkeit der Daten, die dem Datenschutz unterliegen, wird der Kunde insbesondere die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen und aufrechterhalten. Planted werden nur solche Daten zur Verfügung gestellt, die für die Vertragserfüllung erforderlich sind.
13.2 Planted behandelt alle personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Für den Fall, dass Planted als Auftragsverarbeiter nach Maßgabe von Art. 28 DSGVO tätig wird, so gilt hierfür die Vereinbarung über die Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Maßgabe von Anlage 1. Der Auftragsverarbeitungsvertrag kommt mit Abschluss des Hauptvertrages zustande, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen AGB und Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geht Letztere Ersterem vor.
13.3 Details zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung von Planted beschrieben.
13.4 Planted ergreift alle notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen, um die Daten des Kunden vor unberechtigtem Zugriff, Verlust oder Beschädigung zu schützen.
13.5 Soweit beim Einsatz von Partnern personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies ausschließlich als Auftragsverarbeitung gemäß AVV (Anlage I). Planted führt eine Liste der Unterauftragsverarbeiter (Anhang 4) und kann diese mit angemessener Vorankündigung anpassen; der Kunde kann aus wichtigem Grund widersprechen.
13.6 Alle Rechte an den vom Kunden bereitgestellten Inhalten und Daten („Kundendaten“) verbleiben beim Kunden. Der Kunde räumt Planted ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und weltweites Recht ein, Kundendaten zum Zwecke der Vertragserfüllung während der Vertragslaufzeit zu hosten, zu speichern, zu vervielfältigen, zu übermitteln, anzuzeigen, auszuwerten und zu verwenden (einschließlich Backups, Support, Fehleranalyse, Leistungs- und Sicherheitstests sowie Abrechnung).
13.7 Planted ist berechtigt, technische Nutzungs- und Telemetriedaten (z. B. Log-Daten, Ereignis- und Performance-Metriken) zu erheben und zu verarbeiten, soweit dies erforderlich ist, um Betrieb, Sicherheit, Fehlerbehebung, Kapazitätsplanung und Abrechnung sicherzustellen sowie die Plattform qualitativ zu verbessern. Soweit solche Daten personenbezogene Informationen enthalten, erfolgt die Verarbeitung im Einklang mit dem AVV (Datenminimierung).
13.8 Planted darf im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallende anonymisierte oder aggregierte Daten für eigene Geschäftszwecke, insbesondere Marktanalyse und Werbung, verwenden, sofern der Kunde dem nicht widerspricht. Eine Re-Identifizierung findet nicht statt.
13.9 Bei einem Datenleck oder einem anderen Sicherheitsvorfall wird Planted die betroffenen Kunden unverzüglich informieren und alle notwendigen Schritte unternehmen, um die Auswirkungen zu minimieren und die Ursache zu beheben.
13.10 Die vorstehend eingeräumten Rechte bestehen für die Vertragslaufzeit und enden mit deren Beendigung. Hiervon unberührt bleiben gesetzliche Aufbewahrungspflichten sowie das Recht von Planted, Sicherungs- und Systemkopien für eine angemessene Auslauf- und Wiederherstellungsfrist aufzubewahren; anschließend werden Kundendaten gelöscht bzw. gemäß vertraglichen Löschkonzepten anonymisiert, soweit keine gesetzliche Pflicht zur weiteren Aufbewahrung besteht.
14. Geheimhaltung
14.1 Beide Parteien erkennen an, dass sie im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehung Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten können. Sie verpflichten sich daher zur strikten Geheimhaltung dieser Informationen.
14.2 Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, Daten, Unterlagen, Geschäfts- und Handelsgeheimnisse, die als solche gekennzeichnet oder aufgrund ihrer Natur als vertraulich zu betrachten sind. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die der empfangenden Partei bereits vor der Offenlegung bekannt waren, öffentlich zugänglich sind oder werden, ohne dass die empfangende Partei hierfür verantwortlich ist, von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden, oder von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig erlangt wurden.
14.3 Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen ausschließlich zum Zweck der Leistungserbringung zu nutzen und nicht für eigene Zwecke oder den Zweck Dritter zu verwenden oder zu verwerten. Vertrauliche Informationen dürfen ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei weder kopiert noch Dritten zugänglich gemacht werden.
14.4 Planted stellt sicher, dass alle Mitarbeiter, Berater, Subunternehmer und sonstigen Dritten, die Zugang zu den vertraulichen Informationen haben, ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet sind.
14.5 Planted trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der vertraulichen Informationen. Dies schließt physische, technische und administrative Maßnahmen ein, um den unberechtigten Zugriff, die Offenlegung, den Verlust oder die Zerstörung von vertraulichen Informationen zu verhindern.
14.6 Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
14.7 Bei einem Verstoß gegen die in diesem Abschnitt festgelegten Geheimhaltungspflichten ist die verletzende Partei zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet. Darüber hinaus behält sich die geschädigte Partei das Recht vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten.
14.8 Sofern zwischen den Parteien eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung getroffen wurde, geht diese den Bestimmungen dieser AGB vor.
15. Alternative Streitbeilegung
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist Planted weder bereit noch verpflichtet.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Planted behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anzupassen oder zu ergänzen, sofern dies aufgrund geänderter gesetzlicher Rahmenbedingungen, neuer behördlicher Anforderungen oder zur Schließung von Regelungslücken bei Weiterentwicklungen der Leistungen erforderlich ist. Planted wird den Kunden über beabsichtigte Änderungen in Textform informieren. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 30 Kalendertagen ab Zugang der Mitteilung oder nutzt er die Leistungen nach Inkrafttreten weiter, gelten die Änderungen als angenommen. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs ist Planted berechtigt, den Vertrag zum gewünschten Inkrafttreten der Änderungen zu kündigen.
16.2 Planted darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf verbundene Unternehmen oder im Rahmen einer Umstrukturierung/Betriebsübertragung übertragen, sofern berechtigte Interessen des Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Der Kunde wird in Textform informiert; gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt. Dieser Vertrag begründet keine Rechte zugunsten Dritter im Sinne des § 328 BGB, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.
16.3 Auf die gesamte Vertragsbeziehung der Parteien sowie auf die von den Parteien hierunter erbrachten Leistungen, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts Anwendung; Art. 3 EGBGB bleibt unberührt.
16.4 Der Sitz von Planted gilt als Erfüllungsort und Gerichtsstand für die beidseitigen Ansprüche aus der Vertragsbeziehung, soweit nichts anderes bestimmt ist. Planted ist berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand gerichtlich in Anspruch zu nehmen.
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Anlage I – Auftragsverarbeitungsvereinbarung | Standardvertragsklauseln
Abschnitt I
Klausel 1
Zweck und Anwendungsbereich
- Mit diesen Standardvertragsklauseln (im Folgenden „Klauseln“) soll die Einhaltung von Artikel 28 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) sichergestellt werden.
 - Die in Anhang I aufgeführten Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter haben diesen Klauseln zugestimmt, um die Einhaltung von Artikel 28 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder Artikel 29 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2018/1725 zu gewährleisten.
 - Diese Klauseln gelten für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Anhang II.
 - Die Anhänge I bis IV sind Bestandteil der Klauseln.
 - Diese Klauseln gelten unbeschadet der Verpflichtungen, denen der Verantwortliche gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 unterliegt.
 - Diese Klauseln stellen für sich allein genommen nicht sicher, dass die Verpflichtungen im Zusammenhang mit internationalen Datenübermittlungen gemäß Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 erfüllt werden.
 
Klausel 2
Unabänderbarkeit der Klauseln
- Die Parteien verpflichten sich, die Klauseln nicht zu ändern, es sei denn, zur Ergänzung oder Aktualisierung der in den Anhängen angegebenen Informationen.
 - Dies hindert die Parteien nicht daran die in diesen Klauseln festgelegten Standardvertragsklauseln in einen umfangreicheren Vertrag aufzunehmen und weitere Klauseln oder zusätzliche Garantien hinzuzufügen, sofern diese weder unmittelbar noch mittelbar im Widerspruch zu den Klauseln stehen oder die Grundrechte oder Grundfreiheiten der betroffenen Personen beschneiden.
 
Klausel 3
Auslegung
- Werden in diesen Klauseln die in der Verordnung (EU) 2016/679 bzw. der Verordnung (EU) 2018/1725 definierten Begriffe verwendet, so haben diese Begriffe dieselbe Bedeutung wie in der betreffenden Verordnung.
 - Diese Klauseln sind im Lichte der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 bzw. der Verordnung (EU) 2018/1725 auszulegen.
 - Diese Klauseln dürfen nicht in einer Weise ausgelegt werden, die den in der Verordnung (EU) 2016/679 oder der Verordnung (EU) 2018/1725 vorgesehenen Rechten und Pflichten zuwiderläuft oder die Grundrechte oder Grundfreiheiten der betroffenen Personen beschneidet.
 
Klausel 4
Vorrang
Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Klauseln und den Bestimmungen damit zusammenhängender Vereinbarungen, die zwischen den Parteien bestehen oder später eingegangen oder geschlossen werden, haben diese Klauseln Vorrang.
Klausel 5 – fakultativ
Kopplungsklausel
- Eine Einrichtung, die nicht Partei dieser Klauseln ist, kann diesen Klauseln mit Zustimmung aller Parteien jederzeit als Verantwortlicher oder als Auftragsverarbeiter beitreten, indem sie die Anhänge ausfüllt und Anhang I unterzeichnet.
 - Nach Ausfüllen und Unterzeichnen der unter Buchstabe a genannten Anhänge wird die beitretende Einrichtung als Partei dieser Klauseln behandelt und hat die Rechte und Pflichten eines Verantwortlichen oder eines Auftragsverarbeiters entsprechend ihrer Bezeichnung in Anhang I.
 - Für die beitretende Einrichtung gelten für den Zeitraum vor ihrem Beitritt als Partei keine aus diesen Klauseln resultierenden Rechte oder Pflichten.
 
Abschnitt II – Pflichten der Parteien
Klausel 6
Beschreibung der Verarbeitung
Die Einzelheiten der Verarbeitungsvorgänge, insbesondere die Kategorien personenbezogener Daten und die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet werden, sind in Anhang II aufgeführt.
Klausel 7
Pflichten der Parteien
7.1 Weisungen
- Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, es sei denn, er ist nach Unionsrecht oder nach dem Recht eines Mitgliedstaats, dem er unterliegt, zur Verarbeitung verpflichtet. In einem solchen Fall teilt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht dies nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet. Der Verantwortliche kann während der gesamten Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten weitere Weisungen erteilen. Diese Weisungen sind stets zu dokumentieren.
 - Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass vom Verantwortlichen erteilte Weisungen gegen die Verordnung (EU) 2016/679, die Verordnung (EU) 2018/1725 oder geltende Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten verstoßen.
 
7.2 Zweckbindung
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die personenbezogenen Daten nur für den/die in Anhang II genannten spezifischen Zweck(e), sofern er keine weiteren Weisungen des Verantwortlichen erhält.
7.3 Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Daten werden vom Auftragsverarbeiter nur für die in Anhang II angegebene Dauer verarbeitet.
7.4 Sicherheit der Verarbeitung
- Der Auftragsverarbeiter ergreift mindestens die in Anhang III aufgeführten technischen und organisatorischen Maßnahmen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Dies umfasst den Schutz der Daten vor einer Verletzung der Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu den Daten führt (im Folgenden „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“). Bei der Beurteilung des angemessenen Schutzniveaus tragen die Parteien dem Stand der Technik, den Implementierungskosten, der Art, dem Umfang, den Umständen und den Zwecken der Verarbeitung sowie den für die betroffenen Personen verbundenen Risiken gebührend Rechnung.
 - Der Auftragsverarbeiter gewährt seinem Personal nur insoweit Zugang zu den personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, als dies für die Durchführung, Verwaltung und Überwachung des Vertrags unbedingt erforderlich ist. Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung der erhaltenen personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
 
7.5 Sensible Daten
Falls die Verarbeitung personenbezogene Daten betrifft, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, oder die genetische Daten oder biometrische Daten zum Zweck der eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Daten über die Gesundheit, das Sexualleben oder die sexuelle Ausrichtung einer Person oder Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten enthalten (im Folgenden „sensible Daten“), wendet der Auftragsverarbeiter spezielle Beschränkungen und/oder zusätzlichen Garantien an.
7.6 Dokumentation und Einhaltung der Klauseln
- Die Parteien müssen die Einhaltung dieser Klauseln nachweisen können.
 - Der Auftragsverarbeiter bearbeitet Anfragen des Verantwortlichen bezüglich der Verarbeitung von Daten gemäß diesen Klauseln umgehend und in angemessener Weise.
 - Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die für den Nachweis der Einhaltung der in diesen Klauseln festgelegten und unmittelbar aus der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 hervorgehenden Pflichten erforderlich sind. Auf Verlangen des Verantwortlichen gestattet der Auftragsverarbeiter ebenfalls die Prüfung der unter diese Klauseln fallenden Verarbeitungstätigkeiten in angemessenen Abständen oder bei Anzeichen für eine Nichteinhaltung und trägt zu einer solchen Prüfung bei. Bei der Entscheidung über eine Überprüfung oder Prüfung kann der Verantwortliche einschlägige Zertifizierungen des Auftragsverarbeiters berücksichtigen.
 - Der Verantwortliche kann die Prüfung selbst durchführen oder einen unabhängigen Prüfer beauftragen. Die Prüfungen können auch Inspektionen in den Räumlichkeiten oder physischen Einrichtungen des Auftragsverarbeiters umfassen und werden gegebenenfalls mit angemessener Vorankündigung durchgeführt.
 - Die Parteien stellen der/den zuständigen Aufsichtsbehörde(n) die in dieser Klausel genannten Informationen, einschließlich der Ergebnisse von Prüfungen, auf Anfrage zur Verfügung.
 
7.7 Einsatz von Unterauftragsverarbeitern
- Der Auftragsverarbeiter besitzt die allgemeine Genehmigung des Verantwortlichen für die Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern, die in einer vereinbarten Liste aufgeführt sind. Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen mindestens 4 Wochen im Voraus ausdrücklich in schriftlicher Form über alle beabsichtigten Änderungen dieser Liste durch Hinzufügen oder Ersetzen von Unterauftragsverarbeitern und räumt dem Verantwortlichen damit ausreichend Zeit ein, um vor der Beauftragung des/der betreffenden Unterauftragsverarbeiter/s Einwände gegen diese Änderungen erheben zu können. Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen die erforderlichen Informationen zur Verfügung, damit dieser sein Widerspruchsrecht ausüben kann.
 - Beauftragt der Auftragsverarbeiter einen Unterauftragsverarbeiter mit der Durchführung bestimmter Verarbeitungstätigkeiten (im Auftrag des Verantwortlichen), so muss diese Beauftragung im Wege eines Vertrags erfolgen, der dem Unterauftragsverarbeiter im Wesentlichen dieselben Datenschutzpflichten auferlegt wie diejenigen, die für den Auftragsverarbeiter gemäß diesen Klauseln gelten. Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass der Unterauftragsverarbeiter die Pflichten erfüllt, denen der Auftragsverarbeiter entsprechend diesen Klauseln und gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 unterliegt.
 - Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen auf dessen Verlangen eine Kopie einer solchen Untervergabevereinbarung und etwaiger späterer Änderungen zur Verfügung. Soweit es zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen oder anderen vertraulichen Informationen, einschließlich personenbezogener Daten notwendig ist, kann der Auftragsverarbeiter den Wortlaut der Vereinbarung vor der Weitergabe einer Kopie unkenntlich machen.
 - Der Auftragsverarbeiter haftet gegenüber dem Verantwortlichen in vollem Umfang dafür, dass der Unterauftragsverarbeiter seinen Pflichten gemäß dem mit dem Auftragsverarbeiter geschlossenen Vertrag nachkommt. Der Auftragsverarbeiter benachrichtigt den Verantwortlichen, wenn der Unterauftragsverarbeiter seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt.
 - Der Auftragsverarbeiter vereinbart mit dem Unterauftragsverarbeiter eine Drittbegünstigtenklausel, wonach der Verantwortliche – im Falle, dass der Auftragsverarbeiter faktisch oder rechtlich nicht mehr besteht oder zahlungsunfähig ist – das Recht hat, den Untervergabevertrag zu kündigen und den Unterauftragsverarbeiter anzuweisen, die personenbezogenen Daten zu löschen oder zurückzugeben.
 
7.8 Internationale Datenübermittlungen
- Jede Übermittlung von Daten durch den Auftragsverarbeiter an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dokumentierter Weisungen des Verantwortlichen oder zur Einhaltung einer speziellen Bestimmung nach dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats, dem der Auftragsverarbeiter unterliegt, und muss mit Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 oder der Verordnung (EU) 2018/1725 im Einklang stehen.
 - Der Verantwortliche erklärt sich damit einverstanden, dass in Fällen, in denen der Auftragsverarbeiter einen Unterauftragsverarbeiter gemäß Klausel 7.7 für die Durchführung bestimmter Verarbeitungstätigkeiten (im Auftrag des Verantwortlichen) in Anspruch nimmt und diese Verarbeitungstätigkeiten eine Übermittlung personenbezogener Daten im Sinne von Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 beinhalten, der Auftragsverarbeiter und der Unterauftragsverarbeiter die Einhaltung von Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 sicherstellen können, indem sie Standardvertragsklauseln verwenden, die von der Kommission gemäß Artikel 46 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/679 erlassen wurden, sofern die Voraussetzungen für die Anwendung dieser Standardvertragsklauseln erfüllt sind.
 
Klausel 8
Unterstützung des Verantwortlichen
- Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich über jeden Antrag, den er von der betroffenen Person erhalten hat. Er beantwortet den Antrag nicht selbst, es sei denn, er wurde vom Verantwortlichen dazu ermächtigt.
 - Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung unterstützt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen bei der Erfüllung von dessen Pflicht, Anträge betroffener Personen auf Ausübung ihrer Rechte zu beantworten. Bei der Erfüllung seiner Pflichten gemäß den Buchstaben a und b befolgt der Auftragsverarbeiter die Weisungen des Verantwortlichen.
 - Abgesehen von der Pflicht des Auftragsverarbeiters, den Verantwortlichen gemäß Klausel 8 Buchstabe b zu unterstützen, unterstützt der Auftragsverarbeiter unter Berücksichtigung der Art der Datenverarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen den Verantwortlichen zudem bei der Einhaltung der folgenden Pflichten: 
- Pflicht zur Durchführung einer Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge für den Schutz personenbezogener Daten (im Folgenden „Datenschutz-Folgenabschätzung“), wenn eine Form der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat;
 - Pflicht zur Konsultation der zuständigen Aufsichtsbehörde(n) vor der Verarbeitung, wenn aus einer Datenschutz- Folgenabschätzung hervorgeht, dass die Verarbeitung ein hohes Risiko zur Folge hätte, sofern der Verantwortliche keine Maßnahmen zur Eindämmung des Risikos trifft;
 - Pflicht zur Gewährleistung, dass die personenbezogenen Daten sachlich richtig und auf dem neuesten Stand sind, indem der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen unverzüglich unterrichtet, wenn er feststellt, dass die von ihm verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder veraltet sind;
 - Verpflichtungen gemäß Artikel 32 der Verordnung (EU) 2016/679.
 
 - Die Parteien legen in Anhang III die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Unterstützung des Verantwortlichen durch den Auftragsverarbeiter bei der Anwendung dieser Klausel sowie den Anwendungsbereich und den Umfang der erforderlichen Unterstützung fest.
 
Klausel 9
9.1 Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten arbeitet der Auftragsverarbeiter mit dem Verantwortlichen zusammen und unterstützt ihn entsprechend, damit der Verantwortliche seinen Verpflichtungen gemäß den Artikeln 33 und 34 der Verordnung (EU) 2016/679 oder gegebenenfalls den Artikeln 34 und 35 der Verordnung (EU) 2018/1725 nachkommen kann, wobei der Auftragsverarbeiter die Art der Verarbeitung und die ihm zur Verfügung stehenden Informationen berücksichtigt.
9.2 Verletzung des Schutzes der vom Verantwortlichen verarbeiteten Daten
Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den vom Verantwortlichen verarbeiteten Daten unterstützt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen wie folgt:
- bei der unverzüglichen Meldung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten an die zuständige(n) Aufsichtsbehörde(n), nachdem dem Verantwortlichen die Verletzung bekannt wurde, sofern relevant (es sei denn, die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten führt voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten natürlicher Personen);
 - bei der Einholung der folgenden Informationen, die gemäß Artikel 33 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679] in der Meldung des Verantwortlichen anzugeben sind, wobei diese Informationen mindestens Folgendes umfassen müssen: 
- die Art der personenbezogenen Daten, soweit möglich, mit Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen sowie der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze;
 - die wahrscheinlichen Folgen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten;
 - die vom Verantwortlichen ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung  der  Verletzung  des  Schutzes  personenbezogener  Daten  und
gegebenenfalls Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen. 
 
Wenn und soweit nicht alle diese Informationen zur gleichen Zeit bereitgestellt werden können, enthält die ursprüngliche Meldung die zu jenem Zeitpunkt verfügbaren Informationen, und weitere Informationen werden, sobald sie verfügbar sind, anschließend ohne unangemessene Verzögerung bereitgestellt;
- bei der Einhaltung der Pflicht gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) 2016/679, die betroffene Person unverzüglich von der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu benachrichtigen, wenn diese Verletzung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat.
 
9.3 Verletzung des Schutzes der vom Auftragsverarbeiter verarbeiteten Daten
Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den vom Auftragsverarbeiter verarbeiteten Daten meldet der Auftragsverarbeiter diese dem Verantwortlichen unverzüglich, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde. Diese Meldung muss zumindest folgende Informationen enthalten:
- eine Beschreibung der Art der Verletzung (möglichst unter Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen und der ungefähren Zahl der betroffenen Datensätze);
 - Kontaktdaten einer Anlaufstelle, bei der weitere Informationen über die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten eingeholt werden können;
 - die voraussichtlichen Folgen und die ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, einschließlich Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.
 
Wenn und soweit nicht alle diese Informationen zur gleichen Zeit bereitgestellt werden können, enthält die ursprüngliche Meldung die zu jenem Zeitpunkt verfügbaren Informationen, und weitere Informationen werden, sobald sie verfügbar sind, anschließend ohne unangemessene Verzögerung bereitgestellt.
Die Parteien legen in Anhang III alle sonstigen Angaben fest, die der Auftragsverarbeiter zur Verfügung zu stellen hat, um den Verantwortlichen bei der Erfüllung von dessen Pflichten gemäß Artikel 33 und 34 der Verordnung (EU) 2016/679] zu unterstützen.
Abschnitt III – Schlussbestimmungen
Klausel 10
10.1 Verstöße gegen die Klauseln und Beendigung des Vertrags
- Falls der Auftragsverarbeiter seinen Pflichten gemäß diesen Klauseln nicht nachkommt, kann der Verantwortliche – unbeschadet der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 – den Auftragsverarbeiter anweisen, die Verarbeitung personenbezogener Daten auszusetzen, bis er diese Klauseln einhält oder der Vertrag beendet ist. Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er aus welchen Gründen auch immer nicht in der Lage ist, diese Klauseln einzuhalten.
 - Der Verantwortliche ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, soweit er die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß diesen Klauseln betrifft, wenn
- der Verantwortliche die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter gemäß Buchstabe a ausgesetzt hat und die Einhaltung dieser Klauseln nicht innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach der Aussetzung, wiederhergestellt wurde;
 - der Auftragsverarbeiter in erheblichem Umfang oder fortdauernd gegen diese Klauseln verstößt oder seine Verpflichtungen gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 nicht erfüllt;
 - der Auftragsverarbeiter einer bindenden Entscheidung eines zuständigen Gerichts oder der zuständigen Aufsichtsbehörde(n), die seine Pflichten gemäß diesen Klauseln, der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 zum Gegenstand hat, nicht nachkommt.
 
 - Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, soweit er die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß diesen Klauseln betrifft, wenn der Verantwortliche auf der Erfüllung seiner Anweisungen besteht, nachdem er vom Auftragsverarbeiter darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass seine Anweisungen gegen geltende rechtliche Anforderungen gemäß Klausel 7.1 Buchstabe b verstoßen.
 - Nach Beendigung des Vertrags löscht der Auftragsverarbeiter nach Wahl des Verantwortlichen alle im Auftrag des Verantwortlichen verarbeiteten personenbezogenen Daten und bescheinigt dem Verantwortlichen, dass dies erfolgt ist, oder er gibt alle personenbezogenen Daten an den Verantwortlichen zurück und löscht bestehende Kopien, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht. Bis zur Löschung oder Rückgabe der Daten gewährleistet der Auftragsverarbeiter weiterhin die Einhaltung dieser Klauseln.
 
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Anhang I – Liste der Parteien
Verantwortlicher:
Name Anschrift
Name, Funktion und Kontaktdaten der Kontaktperson
Unterschrift und Datum
Auftragsverarbeiter:
Planted GmbH Benesisstr. 29
50672 Köln
Name, Funktion und Kontaktdaten der für den Datenschutz zuständigen Kontaktperson:
Heinrich Rauh, Geschäftsführer
Rolle (Auftragsverarbeiter): COO heinrich@planted.green
Köln, den 24.09.2025
Anhang II – Beschreibung der Datenübermittlung
Kategorien betroffener Personen, deren personenbezogene Daten übermittelt werden
Mitarbeiter des Kunden
Kategorien der übermittelten personenbezogenen Daten
Die vom Nutzer eingegebenen Daten, E-Mail-Adresse, technische Nutzungsdaten, Log-Files, IP-Adressen
Häufigkeit der Übermittlung
Kontinuierliche Übermittlung
Art der Verarbeitung
Verarbeitung von Daten, zur Nutzung der Planted-Plattform
Zweck(e) der Datenübermittlung und Weiterverarbeitung
Bereitstellung der Software-Lösungen von Planted
Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
Die Daten werden zur Erfüllung der vertraglichen Hauptleistungspflichten des Datenimporteurs gespeichert und bis zum Zweckfortfall, alternativ entsprechend der gesetzlichen bestimmten Vorhaltepflichten gespeichert und danach gelöscht.
Anhang III – Technische und organisatorische Maßnahmen einschließlich zur Gewährleistung der Sicherheit der Daten
1. Maßnahmen zur Sicherung der Vertraulichkeit
Zutrittskontrolle
- Verpflichtung der Mitarbeiter auf Datengeheimnis nach Art. 28 Abs.3b DSGVO (Aufklärung, Merkzettel, Schulungen, etc.)
 - Der zu schätzende Bereich ist durch eine geeignete Bauweise abgesichert
 - Alle möglichen Zugänge wurden gegen unbefugten Zugang gesichert
 - Es ist ein Zutrittskontrollsystem mit Chipkarten-Leser und Transponder-Schließsystem eingerichtet
 - Ausweisleser
 - Es gibt eine kontrollierte Schlüsselvergabe, Chipkarte, etc.
 - Dokumentation der Schlüssel- und Chipkartenvergabe
 - Türsicherung (elektronischer Türöffner, etc.)
 - Einsatz von Hardware-Firewalls
 - Einsatz von Software-Firewalls
 - aktuelle Nutzerverwaltung
 - Zuordnung von Benutzerrechten
 
Zugangskontrolle
- Verpflichtung der Mitarbeiter auf Datengeheimnis nach Art. 28 Abs.3b DSGVO (Aufklärung, Merkzettel, Schulungen, etc.)
 - Unregelmäßige Kontrollen, ob die Verpflichtungen zum Datengeheimnis eingehalten werden
 - Berechtigungskonzepte (Profile, Rollen, etc.) und deren Dokumentation
 - Zugangsberechtigungen werden immer individuell (personenbezogen) vergeben
 - Der Kreis der befugten Personen ist auf das betriebsnötig „Notwendigste“ reduziert
 - Türsicherung (elektronischer Türöffner, etc.)
 
Zugriffskontrolle
- Zugangsberechtigungen werden immer individuell (personenbezogen) vergeben
 - Der Kreis der befugten Personen ist auf das betriebsnötig „Notwendigste“ reduziert
 - Anzahl der Administratoren auf das „Notwendigste“ beschränkt
 - Berechtigungen sind an eine persönliche Benutzerkennung und an einen Account geknüpft.
 
Trennungsgebot
- Berechtigungskonzepte
 - verschlüsselte Speicherung von personenbezogenen Daten
 - Trennung von Test- und Produktivsystemen
 
Pseudonymisierung
- Hashwertverfahren (SHA-2; SHA-3)
 
2. Maßnahmen zur Sicherung der Integrität
Weitergabekontrolle
- Angemessene Funktionstrennung
 - Restriktive Vergabe von Administratorenrechten
 - Restriktive Vergabe von Zugriffsrechten von Daten
 - Deaktivierung von unbenutzten Benutzerkonten
 - Personenbezogene Daten werden nur nach Weisung des Auftraggebers verarbeitet
 - Die Datenübertragung zwischen Clients und Servern erfolgt verschlüsselt (SSL, SSH oder SFTP)
 - Die Verbindung zu den Backendsystemen ist geschützt.
 - Speicherung von Zugriffen und/oder Log-Files
 - Einsatz von Software-Firewalls
 
Eingabekontrolle
- Nachvollziehbarkeit der Eingabe, Änderung und Löschung von Daten durch individuelle Benutzernamen (nicht Benutzergruppen)
 - Vergabe von Rechten zur Eingabe, Änderung und Löschung von Daten auf Basis eines Berechtigungskonzepts
 
3. Maßnahmen zur Sicherung der Verfügbarkeit und Belastbarkeit
Verfügbarkeitskontrolle
- Datensicherungsverfahren
 - BackUps finden regelmäßig/ turnusmäßig statt
 - Eine für das Backup verantwortliche Person und Vertreter sind benannt
 - Feuer- und Rauchmeldeanlagen
 - Feuerlöschanlage/ Feuerlöschgeräte in bzw. vor Serverraum
 - Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) und USV Test
 - Notstromaggregate inkl. Versorgung
 - Überspannungsschutz
 - Klimaanlage in Serverräumen
 - Es findet eine regelmäßige Prüfung von Notstromaggregaten und Überspannungsschutzeinrichtungen sowie eine permanente Überwachung der Betriebsparameter statt.
 
Wiederherstellbarkeit
- Datensicherungsverfahren
 - BackUps finden regelmäßig/ turnusmäßig statt
 - Eine für das Backup verantwortliche Person und Vertreter sind benannt
 
4. Maßnahmen zur regelmäßigen Evaluation der Sicherheit der Datenverarbeitung
Überprüfungsverfahren
- Formalisierte Prozesse für Datenschutzvorfälle
 - Service-Level-Agreements für die Durchführung von regelmäßigen Kontrollen
 
5. Maßnahmen zur Gewährleistung der Zuverlässigkeit
Zuverlässigkeit
- Verfügbarkeitsüberwachung relevanter Dienste
 - Systemüberwachung
 - Backup-Pläne
 - Nutzung von Test/ PreStaging Systemen
 - Alerts
 
Maßnahmen zur Trennbarkeit von Daten
- Datenschutzkonzept
 - Festlegung von Datenbankrechten
 - Getrennte Datensicherung
 - Zugriffskonzepte (s.o.)
 - Isolierung von Datenbeständen, Systemen (bspw. UAT, Staging und Produktion) und Prozessen
 
Sofern die Services des Auftragsverarbeiters durch eine so genannte Software- as-a-Service (SaaS) Lösung erbracht werden, wird die Software in einer Infrastruktur des in Anhang IV bestimmten Dritt-Anbieters Google betrieben. Der Auftragsverarbeiter nach Anhang IV gewährleistet zusätzlich die Einhaltung der folgenden technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Maßgabe von Art. 28, 32 DSGVO:
https://services.google.com/fh/files/misc/de-cloud-data-processing-addendum-customers.pdf
Anhang IIII – Lister der Auftragsverarbeiter
Der Verantwortliche hat die Inanspruchnahme des folgenden Unterauftragsverarbeiters genehmigt:
Name: Google Ireland Limited
Anschrift: Gordon House, Barrow Street Dublin 4, Irland
Name, Funktion und Kontaktdaten der Kontaktperson: Datenschutzbeauftragter, zu erreichen über das Kontakt-Formular: https://support.google.com/cloud/contact/dpo
Beschreibung der Verarbeitung: Die SaaS-Lösung des Datenimporteurs wird in einem Datencenter des Unterauftragsverarbeiters in Frankfurt am Main betrieben (Hosting).
Zuletzt aktualisiert: Oktober 2025
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Anlage II – Leistungs- und Produktbeschreibungen (Planted Software & Zusatzleistungen)
1. Abonnement-Pakete – Planted Software (ESG-Management-Plattform)
Diese Produkt- und Leistungsbeschreibung konkretisiert die Nutzungspakete der SaaS-Plattform Planted Software der Planted GmbH und ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Maßgeblich ist stets die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung gültige Fassung dieser Produkt- und Leistungsbeschreibung in Verbindung mit der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Preisliste unter www.planted.green/preise, welche dem Kunden zur Verfügung gestellt wird.
Planted bietet vier SaaS-Pakete (Software-as-a-Service) für den Zugang zur Planted Software (ESG-Management-Plattform). Jedes Paket enthält definierte Leistungen und Nutzungskontingente, die transparent und fair gestaltet sind, mit der Möglichkeit, entsprechend dem Wachstum des Unternehmens zu skalieren. Alle Standard-Features der Plattform (z. B. CO₂-Bilanzierung, ESG-KPIs, CSRD-Reporting, Wesentlichkeitsanalyse, etc.) stehen in jedem Paket zur Verfügung – der Unterschied liegt hauptsächlich in den Nutzungslimits (Benutzer, Datenpunkte, AI-Credits) und dem Support-Level pro Paket. Datenpunkte und AI-Credits sind dabei Verbrauchseinheiten, deren Nutzung durch Planted überwacht wird, um die Einhaltung der Paketgrenzen sicherzustellen (siehe Definitionen weiter unten). Ein Überschreiten der Inklusiv-Kontingente erfordert ggf. ein Upgrade in ein höheres Paket oder eine individuelle Absprache.
Planted behält sich vor, die Inhalte, Kontingente und Konditionen der Pakete sowie die Definition von AI-Credits und Datenpunkten anzupassen, soweit dies zur technischen Weiterentwicklung, Anpassung an Marktpreise oder bei Änderungen der zugrundeliegenden Modelle erforderlich ist. Änderungen werden mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen wirksam, sofern der Kunde den Änderungen nicht widerspricht.
Im Folgenden werden die vier Pakete Kostenlos, Starter, Professional und Enterprise mit ihren jeweiligen Leistungsumfängen beschrieben:
2. Definitionen
AI-Credits sind eine Nutzungseinheit für KI-basierte Funktionen der Plattform. Die Planted Software-Plattform beinhaltet einen KI-gestützten ESG-Co-Piloten (Kaia) sowie automatisierte Datenverarbeitungs- und Datengenerierungsfunktionen. Jedes Mal, wenn der Kunde eine solche KI-Funktion ausführt – z. B. eine Anfrage an die KI-Assistentin stellt, Dokumente durch die KI analysieren lässt oder automatisch Daten aus Belegen extrahiert – wird eine gewisse Anzahl von AI-Credits verbraucht. Die gebuchten Pakete enthalten ein monatliches Kontingent an AI-Credits (z. B. 80 pro Monat im Starter-Paket, 200 pro Monat im Professional-Paket usw.), das jeden Monat neu zur Verfügung steht. Nicht verbrauchte AI-Credits verfallen am Monatsende (kein Übertrag in den nächsten Monat). Planted überwacht die Inanspruchnahme der AI-Credits und informiert den Kunden, falls das Limit eines Monats erreicht wird. Verbrauch und Umrechnungslogik hängen von Faktoren wie Komplexität der Anfragen und dem jeweils eingesetzten Modell ab. Der zugrunde liegende Umrechnungsfaktor kann durch Planted regelmäßig angepasst werden, soweit dies zur technischen Weiterentwicklung, Anpassung an Marktpreise oder bei Änderungen der zugrundeliegenden Modelle erforderlich ist. Ein Übertrag oder eine Rückerstattung nicht genutzter AI-Credits ist ausgeschlossen.
Datenpunkte bezeichnen eine einzelne Dateneingabe oder einen einzelnen Wert, der in der Planted Software-Plattform erfasst und gespeichert wird. Dies kann z. B. eine Kennzahl, Messung oder ein Eintrag in einem Formular sein, der für die Berechnung der CO₂-Bilanz oder anderer ESG-Kennzahlen genutzt wird. Datenpunkte sind somit Speichereinheiten für ESG-relevante Informationen (z. B. ein Emissionswert, KPI, IRO, CSRD-Datenpunkt, Ziel oder Maßnahme). Jeder erfasste Datenpunkt (z. B. Stromverbrauch in kWh für einen Standort und ein Jahr) zählt zum Verbrauch des im Paket enthaltenen Datenpunkt-Kontingents. Datenpunkte verfallen nicht und sind nach dem Prinzip eines Speicherkontingents nutzbar. Bei Ausschöpfung der Datenpunkte kann der Kunde alte Einträge löschen oder zusätzliche Datenpunkte über ein Upgrade oder Add-Ons erwerben. Beispiel: Im Starter-Paket sind bis zu 100 Datenpunkte enthalten – das Unternehmen kann also 100 individuelle Datenwerte in der Plattform pflegen (darüber hinausgehende Datenpunkte erfordern ein Upgrade oder individuelles Arrangement). Planted behält sich das Recht vor, die Nutzung zu überprüfen und bei Überschreiten des Kontingents entsprechende Maßnahmen zu vereinbaren (z. B. Upgrade auf Professional).
3. SaaS Plattform Pakete
Paket Kostenlos
- Preis: 0 € / Monat (kostenfrei)
 - Inkludierte Nutzung: 1 Nutzerkonto, bis zu 50 Datenpunkte (DP), 20 AI-Credits pro Monat
 - Support: Community Support (Online-Forum)
 
Paket Starter
- Preis: gemäß Preisliste
 - Inkludierte Nutzung: 3 Nutzerkonten, bis zu 100 Datenpunkte, 80 AI-Credits pro Monat
 - Support: E-Mail-Support
 
Paket Professional
- Preis: gemäß Preisliste
 - Inkludierte Nutzung: 5 Nutzerkonten, bis zu 250 Datenpunkte, 200 AI-Credits pro Monat
 - Support: E-Mail-Support + optional ESG-Beratung gegen Zusatzhonorar
 
Paket Enterprise
- Preis: individuell nach Vereinbarung
 - Inkludierte Nutzung: unbegrenzte Nutzerkonten, typischerweise ab 300 Datenpunkten und ab 300 AI-Credits pro Monat (je nach Vereinbarung)
 - Support: Premium-Support, dedizierte Ansprechpartner, individuelle Beratung
 
Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. geltender Umsatzsteuer. Die Laufzeit des Vertrages, die Kündigungsfristen und weitere vertragsrelevante Bestimmungen richten sich nach den im Bestellformular enthaltenen Bedingungen oder werden individuell zwischen Planted und dem Kunden vereinbart. Sofern keine individuelle Laufzeit vereinbart ist, gilt: Die Mindestvertragslaufzeit beträgt bei den Paketen Kostenlos, Starter und Professional einen Monat, beim Paket Enterprise zwölf Monate. Nach Ende der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um die gewählte Mindestvertragslaufzeit, wenn er nicht zuvor zum Ende der laufenden Vertragsperiode wirksam gekündigt wird.
Sofern nicht individuell abweichend vereinbart, beträgt die Kündigungsfrist bei monatlichen Paketen zwei Wochen und bei Jahrespaketen zwei Monate.
Upgrades zwischen Paketen sind jederzeit möglich; ein Wechsel in ein niedrigeres Paket erfolgt zum Ende der Vertragslaufzeit. Die Abrechnung erfolgt monatlich oder jährlich im Voraus gemäß Vertragsvereinbarung.
4. Add-On-Pakete
Zusatzkontingente an AI-Credits und Datenpunkten können jederzeit hinzugebucht werden. Die Abrechnung erfolgt entweder zusammen mit der Rechnung zum Hauptpaket oder in gesonderter Rechnung. Preise und Umfang richten sich nach den im Bestellformular angegebenen Preisen oder der individuellen Vereinbarung im Enterprise-Modell.
5. Optionale zubuchbare Leistungen
Planted erbringt fortlaufend Planungs-, Koordinations-, Durchführungs-, Nachweis- und Reporting-Leistungen; einzelne Maßnahmen (z. B. Pflanzungen, Zertifikats-Stilllegungen, Schutzbeiträge) werden innerhalb geeigneter Zeitfenster umgesetzt. Die Abrechnung erfolgt periodisch (monatlich oder jährlich, je Vereinbarung) und kann gemeinsam mit dem gewählten SaaS-Paket oder – sofern aufgrund abweichender Laufzeiten sinnvoll – gesondert erfolgen. So integrieren Unternehmen ihre Klimaschutzmaßnahmen nahtlos in ihr ESG-Management. Im Vertrag können die Impact Services als separate Positionen aufgenommen werden; der Ausweis periodischer Kontingente dient der Transparenz und begründet keine Pflicht zur Durchführung exakt in derselben Periode.
Derzeit im Vordergrund stehen folgende optionale Services:
Aufforstungs- & Baumpflanzungsprojekte via Planted
- Leistungsumfang: Planted ermöglicht Unternehmen die kontinuierliche Umsetzung von Aufforstungs- und Klimaschutzmaßnahmen. Der Service umfasst insbesondere die fachliche Planung und Vorbereitung (Projektkonzeption, Flächen-/Baumartenwahl, Setzlings-/Logistikplanung), die Koordination und Durchführung der Pflanzungen innerhalb geeigneter Pflanzzeiträume. Ziel ist die Entwicklung klimaresilienter Mischwälder in geeigneten Regionen, bevorzugt in Kundennähe, soweit möglich. Planted setzt hierzu erfahrene Forstpartner/Subunternehmer ein und bleibt gegenüber dem Kunden verantwortlich. Standardmäßig wählt Planted Ort und Zeitpunkt der Pflanzung nach pflichtgemäßem Ermessen, um optimalen Aufforstungserfolg zu gewährleisten, außer es wird individuell etwas Abweichendes vereinbart. 
Hinweis: Eine Übertragung von Eigentumsrechten an den gepflanzten Bäumen erfolgt nicht – der Kunde erwirbt kein Eigentum an einzelnen Bäumen, erhält jedoch Nutzungsrechte an bereitgestellten Nachweisen/Kommunikationsmaterialien für eigene ESG-Kommunikation.
 - Buchungsmodalität: Der Baumpflanzungsservice wird als Abonnement mit periodisch zugeordneten Baum-Kontingenten gestaltet (z. B. monatlich/vierteljährlich/jährlich). Die Durchführung der Pflanzungen erfolgt saisonal gebündelt innerhalb der Vertragslaufzeit; Ort und Zeitpunkt wählt Planted nach pflichtgemäßem Ermessen, sofern nicht abweichend vereinbart, um Aufforstungserfolg und ökologische Sinnhaftigkeit sicherzustellen. Der Ausweis „zugeordnete Bäume pro Periode“ dient der Planung und Transparenz und ist nicht mit einer Durchführungspflicht im selben Monat gleichzusetzen. Die konkreten Konditionen (Anzahl Bäume pro Monat/Quartal/Jahr und Preis pro Baum) werden individuell mit dem Kunden abgestimmt und vertraglich festgehalten. Mengenrabatte sind möglich, sind jedoch abhängig von Projektumfang und Standort. Die Abrechnung der Baum-Pflanzleistungen erfolgt zusammen mit der SaaS-Grundgebühr in der gleichen Rechnungsstellung.
 - Nachweise & Berichte: Für jede im Auftrag des Kunden durchgeführte Pflanzung stellt Planted aussagekräftige Nachweise und Dokumentation bereit. Der Kunde erhält u.a. eine digitale Bestätigung über die Anzahl der gepflanzten Bäume sowie Details zum Aufforstungsprojekt (z. B. Region, Projektname), ggf. geografische Koordinaten des Pflanzgebiets, Fotos der Pflanzaktionen und Beschreibungstexte, die für die Unternehmenskommunikation genutzt werden können. Außerdem wird dem Kunden auf seiner persönlichen Landing Page auf der Planted Software-Plattform angezeigt, welche Bäume wo gepflanzt wurden sowie – auf Basis wissenschaftlicher Durchschnittswerte – eine Orientierung, wie viel CO₂-Bindung die Pflanzungen voraussichtlich in ihrem Lebenszyklus erreichen können. Dabei handelt es sich um Prognosen, keine sofortige oder garantierte Kompensation. Auf Basis dieser Informationen kann der Kunde transparent gegenüber Mitarbeitern, Kunden und Partnern kommunizieren (z. B. durch Marketingmaterial von Planted, das im Service inkludiert ist).
 - Qualität & Betreuung: Planted ermöglicht eine fachgerechte Umsetzung der Pflanzprojekte. Die gepflanzten Bäume werden über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren durch geeignete forstwirtschaftliche Maßnahmen betreut, um das Anwachsen und Gedeihen sicherzustellen (z. B. Schutz vor Wildverbiss durch Umzäunung, regelmäßige Kontrollen der Wuchshöhe, Bewässerung und andere Pflegemaßnahmen). Alle Baumprojekte erfolgen in Zusammenarbeit mit erfahrenen Partnern und nach anerkannten Standards. Sofern CO₂-Kompensationswerte angegeben werden, basieren diese auf zertifizierten Berechnungsstandards Dritter (z. B. anerkannte Aufforstungsprojekte nach Gold Standard oder VCS); Planted kann jedoch keine Garantie für exakte zukünftige CO₂-Bindungswerte übernehmen, da diese naturbedingt variieren.
 - Zusatzoptionen: Auf Wunsch des Kunden und bei größeren Abnahmemengen (üblicherweise ab 1.000 Bäumen aufwärts) kann ein konkreter Pflanzort in Absprache mit Planted ausgewählt werden – beispielsweise eine bestimmte Region oder ein firmeneigenes Gelände, sofern geeignet. Ebenso können individuelle Baumarten-Wünsche berücksichtigt werden, soweit forstfachlich sinnvoll.
 
CO2-Kompensationsprojekte und Waldschutzprojekte
Darüber hinaus bietet Planted auch ergänzende Klimaschutzmaßnahmen an (z. B. den Erwerb von CO₂-Zertifikaten für unvermeidbare Emissionen oder den Schutz von Waldflächen sowie Erwerb von Biodiversitätscredits an), welche bei Interesse ebenfalls im Rahmen der Planted Software-Plattform angefragt und über die gemeinsame Abrechnung integriert werden können. Diese fallen ebenfalls unter die optionalen Zusatzleistungen und würden separat beschrieben und vereinbart.
Vertragsnatur
- Diese Leistungen sind nicht Teil der Standardpakete der Planted Software.
 - Sie werden nur auf individuelle Anfrage und nach separater Vereinbarung bereitgestellt.
 - Die Konditionen (Preis, Umfang, Projektauswahl) ergeben sich aus einem Einzelvertrag/Angebot, das zwischen den Parteien gesondert abgeschlossen wird.
 
CO2-Kompensationsprojekte
- Leistungsumfang: Planted beschafft und stilllegt fortlaufend CO₂-Zertifikate aus verifizierten Projekten (z. B. Gold Standard, VCS) gemäß einem mit dem Kunden vereinbarten periodischen Volumen. Der Service umfasst Portfolioplanung, Beschaffung, Stilllegung im Register und Nachweise (z. B. Bestätigungen/Berichte) über die erfolgte Stilllegung.
 - Buchungsmodalität: Standardmäßig als laufender Service mit monatlichen/vierteljährlichen Kontingenten; die Stilllegungen können periodisch oder gebündelt innerhalb definierter Zeitfenster erfolgen (z. B. quartalsweise), abhängig von Verfügbarkeit und Marktpraxis. Einmalbeschaffungen außerhalb des Abos sind nur per gesonderter Einzelvereinbarung möglich.
 - Nachweise & Hinweise: Planted stellt dem Kunden Register-Nachweise/Bestätigungen bereit. Preise können marktabhängig variieren; Details werden im Angebot/Bestellformular festgelegt. Projektspezifika und zugrunde gelegte Standards werden auf Anfrage offengelegt; dauerhafte Klimawirkung einzelner Projekte kann naturgemäß variieren. Registereinträge/Bestätigungen dienen ausschließlich der Dokumentation des Leistungsfortschritts und begründen keinen eigenständigen Erfüllungszeitpunkt der Gesamtleistung.
 
Waldschutzprojekte & Biodiversitätscredits
- Leistungsumfang: Planted organisiert fortlaufende Schutzbeiträge (z. B. €/m²) für ausgewählte Wald-/Schutzflächen in Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen, inkl. Dokumentation und Reporting. Der Kunde erwirbt kein Eigentum an Flächen; sein Beitrag dient der Finanzierung von Schutzmaßnahmen (z. B. Bewahrung vor Rodung/Degradation).
 - Buchungsmodalität: Standardmäßig periodische Beiträge mit gebündelter Umsetzung/Nachweisführung innerhalb definierter Zeitfenster. Einmalige Schutzbeiträge außerhalb des Abos sind nur per gesonderter Einzelvereinbarung möglich.
 - Nachweise: Planted stellt Bestätigungen über Schutzleistungen sowie begleitendes Kommunikationsmaterial zur Verfügung; Projektdetails (Fläche, Region, Partner, Laufzeit) werden im Angebot/Bestellformular festgelegt.
 
Hinweis: Die Impact Services sind optionale Zusatzleistungen zum Planted Software-Paket und werden als kontinuierlicher Service im Abo bereitgestellt. Leistungsumfang, Kontingente, Preise und Laufzeiten ergeben sich aus dem Einzelangebot/Bestellformular und werden Vertragsbestandteil (Anlage/Leistungsbeschreibung). Soweit das Einzelangebot/Bestellformular keine Regelung enthält, beträgt die Erstlaufzeit je nach Produktart 1 Monat (monatliche Pakete) bzw. 12 Monate (jährliche Pakete). Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um die verlängert sich der Vertrag automatisch um die anfängliche Vertragslaufzeit, sofern er nicht mit einer Frist von 2 Wochen bei monatlichen Paketen oder 2 Monaten bei jährlichen Paketen zum Periodenende gekündigt wird. Textform (§ 126b BGB) genügt; maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung. Die Abrechnung erfolgt periodisch. Sofern Impact-Kontingente in Rechnungen ausgewiesen werden (z. B. „zugeordnete Bäume“/„Zertifikats-Kontingent“), dient dies der Transparenz; die tatsächliche Durchführung kann aus sachlichen Gründen innerhalb geeigneter Zeitfenster gebündelt erfolgen (z. B. Pflanzsaison). Saisonal bedingte Verschiebungen begründen keinen Verzug, sofern die Maßnahmen innerhalb angemessener Frist nachgeholt werden. Die optionalen Leistungen sind freiwillig und haben keinen Einfluss auf die SaaS-Hauptvertragslaufzeit – sie können i.d.R. jederzeit hinzugebucht hinzugebucht werden. Abweichende individuelle Abreden in Textform (§ 126b BGB) haben Vorrang. Im Übrigen gelten die AGB. Alle Preise und Leistungen zu den Zusatzangeboten werden in einem separaten Angebot oder der Leistungsbeschreibung festgehalten und als Vertragsbestandteil (z. B. Anhang) aufgenommen. Die Zahlungsbedingungen entsprechen - sofern nicht einzelvertraglich gesondert geregelt – den Bedingungen entsprechend dieser AGB.
Zuletzt aktualisiert: Oktober 2025
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Anlage III – Acceptable Use Policy (AUP) / Nutzungsrichtlinie
1. Keine sicherheitsgefährdende Nutzung
Dem Kunden ist es untersagt, Handlungen vorzunehmen, die die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Plattform gefährden könnten. Insbesondere sind folgende Handlungen verboten:
- die Durchführung von Denial-of-Service-Angriffen oder sonstigen Angriffen auf die Infrastruktur des Dienstes;
 - das automatisierte massenhafte Auslesen der Plattform-Daten (sogenanntes Scraping) ohne ausdrückliche Genehmigung des Anbieters;
 - das Einbringen von Viren, Malware, Trojanern oder sonstigem schädlichen Code in die Plattform;
 - das Umgehen oder der Versuch des Umgehens von Sicherheitsmaßnahmen, Authentifizierungs- oder Zugangsbeschränkungen der Plattform; sowie
 - jede sonstige Handlung, die darauf abzielt, den Dienst zu überlasten, zu stören oder unbefugten Zugang zu erlangen.
 
2. Keine rechtswidrigen Inhalte
Der Kunde darf über die Plattform keine Inhalte verbreiten oder speichern, die gegen geltende Gesetze oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere ist es untersagt, über die Plattform:
- urheberrechtlich, markenrechtlich oder durch andere Schutzrechte geschütztes Material unbefugt zugänglich zu machen oder zu verbreiten;
 - personenbezogene Daten Dritter ohne deren Einwilligung oder sonstige Berechtigung zu veröffentlichen;
 - Inhalte mit volksverhetzendem, diskriminierendem, rassistischem, gewaltverherrlichendem, pornografischem oder beleidigendem Charakter oder sonstige rechtswidrige oder anstößige Inhalte bereitzustellen oder zu verbreiten; sowie
 - zu strafbaren Handlungen aufzurufen oder Anleitungen hierzu zu verbreiten.
 
3. Keine unbefugte Fremdnutzung / kein unberechtigter Zugriff
Der Kunde darf die Plattform ausschließlich im Rahmen der ihm eingeräumten Nutzungsrechte verwenden. Insbesondere darf der Kunde:
- keine Funktionen oder Module nutzen, auf die er keine Zugriffsberechtigung hat oder die nicht Teil des von ihm gebuchten Leistungsumfangs sind, und nicht versuchen, durch Umgehung technischer Beschränkungen auf solche Bereiche der Plattform zuzugreifen;
 - die Plattform nicht für konkurrierende Zwecke verwenden, d.h. nicht die Plattform oder gewonnene Informationen daraus nutzen, um ein mit dem Anbieter konkurrierendes Produkt oder einen ähnlichen Dienst zu entwickeln oder um Wettbewerbsanalysen zum Nachteil des Anbieters durchzuführen; und
 - keine fremden Accounts oder Identitäten nutzen, um auf die Plattform zuzugreifen (weder durch die Nutzung von Zugangsdaten anderer Nutzer noch durch unbefugtes Login als eine andere Person).
 
4. Einhaltung von Exportkontrollen und gesetzlichen Vorgaben
Der Kunde ist verpflichtet, alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften bei der Nutzung der Plattform einzuhalten, insbesondere Exportkontroll- und Sanktionsgesetze. Der Kunde wird die für die Leistungen des Anbieters geltenden (insbesondere US-amerikanischen und EU-)Exportkontrollbestimmungen sowie Embargo- und Sanktionsvorschriften beachten. Insbesondere darf der Kunde die Plattform nicht in Länder exportieren oder dort verwenden lassen, die gesetzlichen Exportverboten unterliegen, und keine Personen oder Organisationen als Nutzer der Plattform zulassen, die auf einschlägigen Sanktionslisten stehen (z. B. Anti-Terror-Listen). Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang zur Plattform zu verweigern oder auszusetzen, wenn die Nutzung durch den Kunden gegen anwendbare Exportkontroll- oder Sanktionsvorschriften verstoßen würde.
5. Konsequenzen bei Verstößen; Kündigungsrecht
Verstößt der Kunde gegen die vorstehenden Nutzungsregeln, ist der Anbieter berechtigt, nach eigenem Ermessen geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu gehören insbesondere:
- die vorübergehende Sperrung oder dauerhafte Deaktivierung des Zugangs des Kunden zur Plattform (ganz oder teilweise);
 - die Entfernung oder Sperrung von durch den Kunden eingestellten rechtswidrigen oder vertragswidrigen Inhalten;
 - die Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden (soweit gesetzlich zulässig, auch außerordentliche fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung); sowie
 - die Geltendmachung von Schadensersatz- und sonstigen gesetzlichen Ansprüchen.
 
6. Sonstige Lösungsrechte
Gesetzliche Rechte und Rechtsmittel des Anbieters bleiben durch die obigen Regelungen unberührt. Eine vorherige Abmahnung oder Fristsetzung ist entbehrlich, wenn die Umstände des Verstoßes eine sofortige Maßnahme aus wichtigem Grund rechtfertigen.
7. Vorbehalt der Ablehnung bestimmter Kunden/Branchen
Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Abschluss eines Vertrags oder die Bereitstellung der Plattform für bestimmte Kunden, Branchen oder Anwendungszwecke abzulehnen, sofern der Anbieter dies aus unternehmensinternen Compliance-Gründen, aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder aus Gründen der Unternehmenspolitik für geboten hält. Stellt Planted nach Vertragsschluss fest, dass die Nutzung der Plattform durch den Kunden gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Sanktionen oder wesentliche Compliance-Vorgaben verstößt, ist Planted berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen.
Zuletzt aktualisiert: Oktober 2025
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Anlage IV – Stornogebühren - Schulungen, Workshops und Jour Fixes
1. Geltungsbereich
Diese Regelung gilt für alle von Planted angebotenen und durchgeführten Schulungen, Workshops, Jour Fixes oder sonstige vereinbarte Termine mit Kunden.
2. Stornierung und Verschiebung durch den Kunden
- Stornierungen oder Verschiebungen, die weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen, berechtigen Planted zur Erhebung einer Stornogebühr in Höhe von 100 % der vereinbarten Teilnahmegebühr bzw. des vereinbarten Honorars.
 - Erfolgt keine Absage und der Kunde erscheint nicht zum Termin („No-Show“), wird ebenfalls die volle Teilnahmegebühr bzw. das volle Honorar in Rechnung gestellt
 
3. Rechtzeitige Stornierungen
Stornierungen oder Terminverschiebungen, die mehr als 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins erfolgen, sind kostenfrei.
4. Ausnahmen
Planted verzichtet bei nachweislich unvorhersehbaren und berechtigten Gründen (z. B. akute Erkrankung, höhere Gewalt, sonstige nicht vom Kunden zu vertretende Ereignisse) und unverzüglicher Mitteilung durch den Kunden auch bei Absagen oder Verschiebungen mit weniger als 24 Stunden Vorlauf auf die Erhebung der Stornogebühr.
5. Form der Mitteilung
Die Mitteilung über eine Stornierung oder Verschiebung hat in Textform an support@planted.green oder telefonisch gegenüber dem zuständigen Customer Success Manager zu erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung bei Planted.
Zuletzt aktualisiert: Oktober 2025
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Anlage V – API-Nutzungsbedingungen (Planted)
1. Annahme der Bedingungen und Geltungsbereich
1.1 Durch die Beantragung eines API-Schlüssels oder die Nutzung der Planted-API erklärt sich der Kunde mit diesen API-Nutzungsbedingungen einverstanden. Diese Bedingungen gelten zusätzlich zu den bestehenden vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Planted (z. B. dem Hauptvertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen) und werden durch Verweis Bestandteil dieser Vereinbarungen.
1.2 Der Zugang zur API wird ausschließlich Kunden gewährt, die bereits über ein gültiges Vertragsverhältnis und Benutzerkonto bei Planted verfügen. Insbesondere ist die API derzeit nur im Rahmen des Enterprise-Pakets (individuell vereinbarte Leistung) verfügbar und kann für den Kunden kostenpflichtig sein. Planted behält sich vor, die Vergabe von API-Zugangsdaten auf berechtigte Nutzer einzugrenzen (z. B. nur Administratoren des Kundenkontos).
2. API-Zugang, Lizenz und Nutzungsbeschränkungen
2.1 Lizenzgewährung: Planted gewährt dem Kunden ein einfaches (nicht-ausschließliches), nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, widerrufliches und beschränktes Recht, auf die API und die zugehörige Dokumentation zuzugreifen und diese im Einklang mit diesen Bedingungen zu nutzen. Dieses Recht dient ausschließlich dazu, die von Planted bereitgestellten Dienste in die internen Geschäftsabläufe des Kunden zu integrieren und die API zu eigenen Geschäftszwecken des Kunden zu verwenden. Die API sowie alle Rechte daran verbleiben jederzeit im ausschließlichen Eigentum von Planted. Eine Nutzung der API außerhalb des ausdrücklich erlaubten Umfangs ist untersagt.
2.2 Registrierung und Sicherheit: Jeder API-Schlüssel oder Authentifizierungstoken wird personengebunden bzw. kundengebunden vergeben. Der Kunde muss die Registrierungsanforderungen von Planted erfüllen, um API-Zugangsdaten zu erhalten. Er ist verpflichtet, sämtliche API-Zugangsdaten streng vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff zu schützen (siehe dazu auch Ziffer 3). Sollte der Verdacht bestehen, dass ein API-Schlüssel unautorisiert bekannt geworden ist, muss der Kunde diesen umgehend zurücksetzen und Planted benachrichtigen.
2.3 Nutzungsbeschränkungen: Bei der Nutzung der API verpflichtet sich der Kunde, sämtliche geltenden Gesetze einzuhalten und jeglichen Missbrauch der API zu unterlassen. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt:
- die API in rechtswidriger Weise oder in Verletzung von Rechten Dritter einzusetzen;
 - Handlungen vorzunehmen, die den Betrieb, die Sicherheit oder Integrität der API oder der darüber zugänglichen Dienste und Daten stören oder gefährden (z. B. Verbreitung von Malware, unbefugtes Eindringen in Systeme, Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen);
 - die API rückzuentwickeln (sog. reverse engineering), zu dekompilieren oder auf sonstige Weise zu versuchen, den Quellcode, die Struktur oder zugrundeliegende Konzepte der API abzuleiten carboledger.com;
 - API-Schlüssel, Tokens oder sonstige Zugangsdaten an unberechtigte Dritte weiterzugeben oder Dritten die Nutzung der API zu ermöglichen;
 - die API zu nutzen, um ein mit Planted konkurrierendes Produkt oder eine konkurrierende Dienstleistung zu evaluieren, zu entwickeln oder bei einer solchen Entwicklung direkt oder indirekt Hilfestellung zu leisten carboledger.com;
 - von Planted etwa festgelegte Nutzungslimits (z. B. Rate Limits) zu überschreiten oder sonstige Maßnahmen zur Überlastung der API durch exzessive Anfragen zu betreiben.
 
Verstöße gegen die vorstehenden Nutzungsbeschränkungen berechtigen Planted, den API-Zugang des Kunden vorübergehend zu sperren oder – bei schweren Verstößen – fristlos zu kündigen (siehe Ziffer 7).
2.4 API-Calls und Rate Limits: Planted behält sich das Recht vor, angemessene Abrufbeschränkungen („Rate Limits“) für die API-Nutzung festzulegen, um einen fairen und performanten Betrieb für alle Nutzer sicherzustellen. Der Kunde wird über die geltenden Rate Limits in der Dokumentation oder im Entwicklerportal informiert. Eine überschießende Nutzung der API über diese Grenzwerte hinaus kann von Planted automatisiert unterbunden werden; im Wiederholungsfall kann eine Verletzung dieser Limits als missbräuchliche Nutzung gewertet werden.
3. API-Authentifizierung und Sicherheit
3.1 Planted stellt dem Kunden für den Zugriff auf die API individuelle API-Schlüssel bzw. Tokens zur Verfügung, die über das Kundenkonto (z. B. im Dashboard) generiert werden. Jeder API-Schlüssel ist ausschließlich für den Kunden bestimmt und darf nur innerhalb des Kundenunternehmens für autorisierte Zwecke genutzt werden. Sämtliche API-Aufrufe müssen mit einem gültigen API-Schlüssel authentifiziert werden (z. B. im „Authorization“-Header). Der Kunde ist verantwortlich für alle Handlungen, die über seine API-Schlüssel erfolgen, auch wenn diese durch unbefugte Dritte vorgenommen werden.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche API-Schlüssel streng vertraulich zu behandeln und durch angemessene organisatorische und technische Maßnahmen gegen unbefugten Zugriff zu sichern (z. B. sichere Speicherung, Zugriffsbeschränkungen innerhalb des Unternehmens, regelmäßige Rotation der Schlüssel). Die Weitergabe von API-Schlüsseln an unberechtigte Dritte ist untersagt.
3.3 Der Kunde verpflichtet sich, Planted unverzüglich zu benachrichtigen, falls Anzeichen für eine unautorisierte Nutzung seiner API-Schlüssel oder sonstige Sicherheitsverletzungen im Zusammenhang mit der API auftreten. Planted ist berechtigt, bei Sicherheitsvorfällen den betreffenden API-Zugang vorläufig zu deaktivieren, bis die Sachlage geklärt ist.
3.4 Sofern der Kunde Dritte (z. B. externe Dienstleister) mit der Implementierung der API beauftragt, bleibt er dafür verantwortlich, dass auch diese sämtliche Pflichten aus diesen API-Nutzungsbedingungen einhalten. Unzulässige Handlungen solcher Dritten gelten als Handlungen des Kunden.
3.5 Bei Verstößen gegen die vorstehenden Pflichten ist Planted berechtigt, den betreffenden API-Schlüssel zu sperren oder zu löschen und – im Fall schwerwiegender oder wiederholter Pflichtverletzungen – den gesamten API-Zugang vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Weitere Rechte, insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund sowie Schadensersatzansprüche, bleiben unberührt.
4. Datenverarbeitung und Datenschutz
4.1 Umgang mit Kundendaten: Die Nutzung der API kann die Übermittlung von Daten des Kunden (einschließlich personenbezogener Daten) an Planted oder den Abruf von Daten von Planted durch den Kunden umfassen. Planted behandelt solche Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen und der zwischen den Parteien vereinbarten Datenschutz- bzw. Auftragsverarbeitungsvereinbarung, soweit eine solche besteht. Es gelten insoweit die Datenschutzrichtlinien von Planted sowie die Bestimmungen der Hauptvereinbarung zwischen den Parteien.
4.2 Nutzungsdaten: Der Kunde stimmt zu, dass Planted berechtigt ist, technische Daten und Nutzungsstatistiken im Zusammenhang mit der API-Nutzung zu erheben und zu analysieren (z. B. Aufrufhäufigkeiten, Fehlerraten), um die Qualität und Sicherheit der Dienste zu verbessern sowie die Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen zu überwachen. Solche Auswertungen erfolgen in aggregierter oder anonymisierter Form, soweit möglich.
5. Haftung, Gewährleistung und Verfügbarkeit der API
5.1 Haftungsbeschränkungen: Die Haftungsregelungen aus dem Hauptvertrag zwischen dem Kunden und Planted gelten auch für die Nutzung der API entsprechend. Insbesondere haftet Planted nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, die aus der API-Nutzung entstehen, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Planted. Eine etwaige Haftungsbegrenzung oder -freistellung, die der Hauptvertrag zugunsten von Planted vorsieht, erstreckt sich ebenfalls auf Ansprüche im Zusammenhang mit der API-Nutzung.
5.2 Gewährleistungsausschluss: Planted stellt die API ohne Zusicherung einer bestimmten Verfügbarkeit oder Fehlerfreiheit zur Verfügung. Planted übernimmt keine Gewähr dafür, dass die API jederzeit ununterbrochen, in allen Funktionalitäten und ohne Mängel verfügbar ist. Vorbehaltlich anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarungen werden die über die API bereitgestellten Daten und Dienste „as is“ (also ohne Gewährleistung) zur Nutzung überlassen. Planted behält sich das Recht vor, den API-Service jederzeit zu aktualisieren, zu ändern, zu unterbrechen oder einzustellen, wobei im Falle erheblicher Änderungen Ziffer 8.1 (Informationspflicht) zu beachten ist.
5.3 Keine Zusicherung von Eignung: Der Kunde ist dafür verantwortlich zu prüfen, ob die API und die darüber abgerufenen Daten für seine Zwecke geeignet und ausreichend sind. Planted gibt keine Garantie dafür, dass die mittels API erhaltenen Ergebnisse inhaltlich korrekt, vollständig oder für einen bestimmten Zweck tauglich sind. Tipps oder Hinweise, die der Kunde im Rahmen des Supports oder der Dokumentation erhält, begründen keine Garantie.
6. Support und Weiterentwicklung
6.1 Entwickler-Support: Sofern nicht ausdrücklich in einem separaten Service-Vertrag vereinbart, besteht kein Anspruch des Kunden auf individuellen technischen Support für die API-Nutzung. Planted kann nach eigenem Ermessen allgemeine Hilfestellungen bereitstellen – etwa in Form von Dokumentation, FAQs oder Community-Foren für Entwickler. Für Kunden des Enterprise-Pakets oder anderer Premium-Leistungen kann Planted erweiterten Support anbieten, sofern dies vertraglich vereinbart ist.
6.2 Änderungen und Versionen: Die API befindet sich ggf. in ständiger Weiterentwicklung. Planted ist bemüht, Rückmeldungen der Entwicklergemeinschaft und der Kunden zu berücksichtigen, übernimmt aber keine Verpflichtung, bestimmte Features bereitzustellen oder beizubehalten. Änderungen der API oder neue Versionen (inkl. möglicherweise nicht abwärtskompatibler Änderungen) werden dem Kunden gemäß Ziffer 8 mitgeteilt. Der Support für ältere API-Versionen kann nach Ankündigung eingestellt werden, wenn eine neue Version zur Verfügung steht.
7. Kündigung und Beendigung der API-Nutzung
7.1 Vertragsende: Das Recht des Kunden zur Nutzung der API endet automatisch mit Beendigung des zugrundeliegenden Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und Planted (z. B. Ablauf oder Kündigung des Software-/Servicevertrags). Mit Wirksamwerden der Vertragsbeendigung entfallen sämtliche dem Kunden im Rahmen dieser API-Bedingungen eingeräumten Rechte unmittelbar. Der Kunde hat ab diesem Zeitpunkt jede Nutzung der API zu unterlassen und ggf. erhaltene API-Schlüssel oder Zugangstokens zu löschen.
7.2 Außerordentliche Kündigung/Sperrung: Planted ist berechtigt, den API-Zugang des Kunden vorübergehend zu sperren oder diese Nutzungsbedingungen außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher liegt insbesondere bei schwerwiegendem oder anhaltendem Verstoß des Kunden gegen diese API-Nutzungsbedingungen vor (z. B. Missbrauch der API, Sicherheitsvorfall aufgrund schuldhafter Verletzung der Sorgfaltspflichten, unbefugte Weitergabe von API-Schlüsseln). Im Fall einer Sperrung oder Kündigung aus wichtigem Grund wird der Kunde von Planted informiert. Gesetzliche Kündigungs- oder Schadensersatzansprüche von Planted bleiben unberührt.
7.3 Datenlöschung: Planted ist berechtigt, nach endgültiger Beendigung der API-Nutzung sämtliche vom Kunden über die API übermittelten oder bei Planted gespeicherten Daten, die ausschließlich der API-Nutzung dienten, zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Dem Kunden obliegt es, rechtzeitig eigene Datensicherungen vorzunehmen, falls er die über die API übermittelten Daten weiterhin benötigt.
8. Änderungen der API und der Nutzungsbedingungen
8.1 Änderungen der API: Planted behält sich das Recht vor, die API selbst (Funktionen, Formate, technische Implementierungen) jederzeit zu ändern, zu aktualisieren oder in zumutbarem Umfang einzuschränken. Wesentliche Änderungen, die die Integrationsfähigkeit oder die Ergebnisse der API-Nutzung nachteilig beeinflussen könnten, wird Planted dem Kunden mit angemessener Frist im Voraus ankündigen (z. B. durch Hinweise im Entwicklerportal, per E-Mail oder in der Dokumentation).
8.2 Änderungen der Nutzungsbedingungen: Planted kann auch diese API-Nutzungsbedingungen bei Bedarf anpassen oder erweitern. Über materielle Änderungen der Bedingungen wird der Kunde in Textform informiert (z. B. per E-Mail oder durch Hinweis beim Login/auf der Webseite). Sollte der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 30 Kalendertagen ab Zugang der Mitteilung widersprechen oder die API nach Inkrafttreten der Änderungen weiterhin nutzen, gelten die Änderungen als akzeptiert. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs ist Planted berechtigt, den API-Zugang des Kunden zu beenden, unter Wahrung etwaiger bestehender vertraglicher Hauptpflichten.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Verhältnis zum Hauptvertrag: Diese API-Nutzungsbedingungen ergänzen die Hauptvereinbarung zwischen Planted und dem Kunden. Im Falle eines Widerspruchs zwischen Regelungen dieser API-Bedingungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Einzelvertrag gehen hinsichtlich der API-Nutzung die Bestimmungen dieser API-Nutzungsbedingungen vor. Im Übrigen bleiben die Bestimmungen der Hauptvereinbarung unberührt.
9.2 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser API-Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
9.3 Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Diese API-Nutzungsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit gesetzlich zulässig, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen der Sitz von Planted vereinbart.
Zuletzt aktualisiert: Oktober 2025
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Anlage VI – Data Act - Addendum
Dieses EU Data Act Addendum („Data Act Addendum“) ergänzt und bildet einen integralen Bestandteil der Nutzungsbedingungen zwischen Planted und dem Kunden oder einer sonstigen Vereinbarung zwischen Planted und dem Kunden, die die Nutzung der Dienste durch den Kunden regelt („Vereinbarung“).
1. DEFINITIONEN
Begriffe mit Großbuchstaben in diesem Data Act Addendum haben die nachfolgend genannten Bedeutungen. Soweit in diesem Data Act Addendum nicht anders definiert, gelten die Definitionen aus der Vereinbarung.
Datenverarbeitungsdienste bezeichnet digitale Dienste, die einem Kunden bereitgestellt werden und die einen allgegenwärtigen und bedarfsgesteuerten Netzwerkkontakt zu einem gemeinsam nutzbaren Pool konfigurierbarer, skalierbarer und elastischer Rechenressourcen zentraler, verteilter oder hochverteilter Art ermöglichen, die mit minimalem Verwaltungsaufwand oder Interaktion mit dem Diensteanbieter schnell bereitgestellt und freigegeben werden können.
Zielanbieter bezeichnet den Zielanbieter von Datenverarbeitungsdiensten desselben Diensttyps oder eines anderen Dienstes, der von einem anderen Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten oder auf einer lokalen IKT-Infrastruktur angeboten wird.
Digitale Vermögenswerte bezeichnet Elemente in digitaler Form, einschließlich Anwendungen, die der Kunde unabhängig von der Vertragsbeziehung mit Planted nutzen darf. Vorzeitige Beendigung bezeichnet eine Beendigung vor Ablauf der in der letzten Bestellung festgelegten Abonnementdauer.
Exportierbare Daten bezeichnet Kundeninhalte, einschließlich Metadaten. Exportierbare Daten umfassen nicht: Nutzungsdaten, Planted-Code sowie jegliche Vermögenswerte oder Daten, die durch geistige Eigentumsrechte geschützt sind oder ein Geschäftsgeheimnis von Planted oder Dritten darstellen.
Metadaten bezeichnet eine strukturierte Beschreibung von Kundeninhalten oder deren Nutzung, die die Auffindung oder Verwendung von Kundeninhalten erleichtert, mit Ausnahme von Nutzungsdaten.
Gebühren bezeichnet sämtliche vom Kunden an Planted geschuldete Entgelte als Gegenleistung für die Erbringung der Dienste, wie von den Parteien in der Vereinbarung oder in der Bestellung festgelegt.
Wechselentgelte bezeichnet Entgelte, die Planted dem Kunden für den Wechsel zu einem alternativen Zielanbieter auferlegt, ausgenommen Gebühren oder Vertragsstrafen wegen vorzeitiger Beendigung. Wechselentgelte umfassen unter anderem Kosten im Zusammenhang mit der Übertragung von Daten von einem Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten zu einem anderen oder zu einer lokalen IKT-Infrastruktur (‘Datenextraktionsentgelte’) oder Kosten für spezifische Unterstützungsleistungen während des Wechselprozesses.
Wechselprozess bezeichnet den Prozess unter Beteiligung von Planted, dem Kunden und gegebenenfalls einem Zielanbieter, durch den der Kunde die Nutzung der Dienste von Planted auf die Dienste eines Zielanbieters umstellt, einschließlich Extraktion, Transformation und Hochladen von Exportierbaren Daten und gegebenenfalls Digitalen Vermögenswerten.
2. ANWENDBARKEIT UND GELTUNGSBEREICH
2.1 Dieses Data Act Addendum legt spezifische Rechte und Pflichten von Kunde und Planted in Bezug auf den Wechselprozess gemäß der Verordnung (EU) 2023/2854 („EU Data Act“) fest. Dieses Data Act Addendum gilt ausschließlich für Kunden, die in der Europäischen Union ansässig sind oder für die das EU Data Act anderweitig gilt.
2.2 Die in diesen AGB sowie im Data Act Addendum vorgesehenen Rechte und Pflichten zur Datenportabilität, zum Wechsel von Diensten und zu damit verbundenen Entgelten gelten ausschließlich für die Plattform-Services (Software-as-a-Service) von Planted. Sie finden keine Anwendung auf Leistungen, die nicht auf einer Datenverarbeitung im Sinne des Data Act beruhen, insbesondere nicht auf physische oder projektbasierte Services wie Projektkonzeption, Vermittlungen von Baumpflanzprojekten, CO₂-Kompensationsprojekte oder vergleichbare Impact-Leistungen.
2.3 Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen dieses Data Act Addendums und der Vereinbarung gehen die Bestimmungen dieses Data Act Addendums ausschließlich in Bezug auf dessen Regelungsgegenstand vor.
3. ANKÜNDIGUNGSFRIST
3.1 Der Kunde kann Planted über seine Absicht informieren, zu einem anderen Zielanbieter zu wechseln oder seine Exportierbaren Daten und ggf. Digitalen Vermögenswerte zu löschen („Wechselanzeige“). Die Wechselanzeige ist an support@planted.green oder - sofern vorhanden - den zuständigen Customer Success Manager zu senden. Ab Zugang der Wechselanzeige läuft eine zweimonatige Frist, in der die Parteien den Wechselprozess prüfen und vorbereiten können („Ankündigungsfrist“).
3.2 Spätestens am Ende der Ankündigungsfrist teilt der Kunde Planted seine Entscheidung mit, eine oder mehrere der folgenden Handlungen vorzunehmen:
- Wechsel zu einem anderen Zielanbieter; oder
 - Löschung seiner Exportierbaren Daten und ggf. Digitalen Vermögenswerte.
 
3.3 Wechselt der Kunde zu einem anderen Zielanbieter, ergreift er angemessene Maßnahmen, um den Wechsel effektiv durchzuführen. Der Kunde ist verantwortlich für den Import, die Implementierung und die Konfiguration der Exportierbaren Daten und Digitalen Vermögenswerte in seinen eigenen Systemen oder in den Systemen des Zielanbieters.
3.4 Etwaige Bedenken oder Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Wechselprozess werden in guten Treuen zwischen den Parteien erörtert und, falls nicht beigelegt, nach den Streitbeilegungsverfahren der Vereinbarung eskaliert
4. ÜBERGANGSZEITRAUM
4.1 Nach Ablauf der Ankündigungsfrist leistet Planted dem Kunden sowie von ihm autorisierten Dritten während eines Übergangszeitraums von höchstens 30 Kalendertagen („Übergangszeitraum“) angemessene Unterstützung beim Wechsel zu einem Zielanbieter.
4.2 Erfordert die technische Komplexität einen längeren Übergangszeitraum, informiert Planted den Kunden innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Wechselanzeige. Planted begründet die technische Unmöglichkeit ordnungsgemäß und benennt einen alternativen Übergangszeitraum, der höchstens 7 Monate betragen darf.
4.3 Der Kunde kann einmalig eine Verlängerung des Übergangszeitraums für eine von ihm angemessen erachtete Dauer beantragen; Planted wird diesen Antrag nach Treu und Glauben prüfen.
5. ABRUFVERFAHREN
5.1 Nach Ablauf des Übergangszeitraums hat der Kunde maximal 30 Kalendertage Zeit, um Exportierbare Daten oder Digitale Vermögenswerte abzurufen oder zu löschen („Abruffrist“). Der Kunde hat keinen Anspruch auf den Erhalt von: Nutzungsdaten; Planted-Code; sowie jegliche Vermögenswerte oder Daten, die durch geistige Eigentumsrechte geschützt sind oder ein Geschäftsgeheimnis von Planted oder Dritten darstellen.
5.2 Am Ende der Abruffrist löscht Planted sämtliche Exportierbaren Daten und Digitalen Vermögenswerte, mit Ausnahme derjenigen, zu deren Aufbewahrung Planted nach EU- oder nationalem Recht verpflichtet ist.
6. PFLICHTEN DES KUNDEN
6.1 Während des Wechselprozesses:
- exportiert der Kunde, soweit möglich, die exportierbaren Daten oder digitalen Vermögenswerte direkt selbst aus den Planted-Diensten gemäß den Anweisungen von Planted; und
 - erfüllt der Kunde seine Vertraulichkeitspflichten aus der Vereinbarung.
 
6.2 Der Kunde informiert Planted unverzüglich schriftlich, sobald der Wechselprozess abgeschlossen ist. Erfolgt keine Mitteilung, geht Planted davon aus, dass der Wechselprozess mit Ende der Abruffrist abgeschlossen ist.
7. PFLICHTEN VON PLANTED
7.1 Während des Wechselprozesses:
- stellt Planted klare Informationen über bekannte Risiken für die Kontinuität der Dienste bereit;
 - handelt Planted mit der gebotenen Sorgfalt, um die Geschäftskontinuität aufrechtzuerhalten, und erbringt die Dienste gemäß der Vereinbarung weiter;
 - gewährleistet Planted ein hohes Sicherheitsniveau während des gesamten Wechselprozesses, insbesondere den Schutz der Exportierbaren Daten und Digitalen Vermögenswerte während der Übertragung sowie deren Sicherheit während der Abruffrist, gemäß dem geltenden EU- oder nationalen Recht.
 
7.2 Planted unterstützt die Exit-Strategie des Kunden im Zusammenhang mit den Diensten, indem relevante Informationen zum Wechselprozess auf Anfrage bereitgestellt werden, einschließlich einer vollständigen Liste sämtlicher Kategorien von Daten und Digitalen Vermögenswerten, die während des Wechselprozesses portiert werden können, mindestens jedoch aller Exportierbaren Daten.
8. WECHSELENTGELTE
Für jedes vor dem 12. Januar 2027 gestellte Ersuchen gemäß diesem Data Act Addendum kann Planted dem Kunden ein Wechselentgelt berechnen. Das Wechselentgelt berechnet sich durch Multiplikation der direkt für den Wechselprozess aufgewendeten Stunden mit einem Stundensatz von 250 EUR (zzgl. USt.).
9. BEENDIGUNG DER VEREINBARUNG
9.1 Die Parteien vereinbaren und erkennen an, dass die Vereinbarung beendet wird:
- am Tag nach Mitteilung des Kunden an Planted über den Abschluss des Wechselprozesses;
 - mit Ende der Abruffrist; oder
 - mit Ende der Ankündigungsfrist, wenn der Kunde Planted zur Löschung seiner Exportierbaren Daten und ggf Digitalen Vermögenswerte aufgefordert hat.
 
9.2 Auf Wunsch des Kunden bestätigt Planted diesem die Beendigung der Vereinbarung.
9.3 Führt ein Ersuchen des Kunden gemäß Ziffer 3.2 dieses Data Act Addendums zu einer vorzeitigen Beendigung der Vereinbarung, d.h. vor Ablauf der vertraglichen Mindestlaufzeit, gilt Folgendes:
- Der Kunde erhält keine Rückerstattung für nicht genutzte, vorausbezahlte Gebühren, und sämtliche offenen Beträge aus den betreffenden Bestellbestätigungen werden mit Beendigung sofort fällig; und
 - Hat der Kunde die gesamten Gebühren aus den betreffenden Bestellbestätigungen noch nicht gezahlt, ist er verpflichtet, Planted eine Vertragsstrafe wegen vorzeitiger Beendigung in Höhe der verbleibenden Gebühren aus dieser Bestellbestätigung zu zahlen.
 
Diese Regelung dient der pauschalierten Schadensersatzkompensation für die vereinbarte Mindestlaufzeit. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der pauschalierten Höhe entstanden ist.
Zuletzt aktualisiert: Oktober 2025



