Spendengrundsätze der Planted HQ gGmbH

Hier findest du die AGB der I Planted GmbH

Vorbemerkung

Die PLANTED HQ gGmbH bietet die Möglichkeit, für Geschäftskunden über die Zahlung für diese Dienstleistung und für Privatkunden über Spenden, direkt zur Minderung und Kompensation von Treibhausgasemissionen beizutragen. Dazu investiert die PLANTED HQ gGmbH in geeignete Klimaschutzprojekte, die Treibhausgasemissionen reduzieren. Die hierbei erbrachten Emissionsminderungen werden von Zertifizierungsstellen wie zum Beispiel dem „Goldstandard“ geprüft und zertifiziert und erhält dafür die offiziellen Bescheinigungen (wie zum Beispiel den Certified EmissionReductions, CER) entsprechend Art. 12 des Kyoto-Protokolls (CDM, Clean DevelopmentMechanism). Darüber hinaus verwendet die PLANTED HQ gGmbH einen weiteren Teil der Einnahmen bzw. der Spenden für die Aufforstung von Bäumen (entweder direkt über eigene Projekte oder indirekt über Drittpartner wie z.B. die Forstämter der Länder), die nicht direkt zur Minderung für Treibhausgasemissionen gewertet werden, sondern als zusätzlich anzusehen sind. Die PLANTED HQ gGmbH kann aufgrund von Umwelteinflüssen, Bränden, Witterungen oder ähnlichem nicht garantieren, dass die gepflanzten Bäume eine gewisse Menge an CO₂ über das nächste Jahrhundert aufnehmen. Trotzdem tut die PLANTED HQ gGmbH ihr Bestmögliches, um das Überleben der Bäume zu sichern, sodass die Maßnahmen der Aufforstung als zusätzliches Mittel für die Reduktion von Treibhausgasen aus der Atmosphäre anzusehen sind. Die direkte und klare CO₂-Kompensation für Geschäftskunden oder Privatkunden erfolgt über nachweisbare und zertifizierte CO₂-Zertifikate.  

A. GELTUNGSRAHMEN

1. Allgemeines

1.1. Die PLANTED HQ gGmbH (im folgenden auch PLANTED genannt) ist insbesondere in folgenden Bereichen tätig:

a) Klimaschutzprojekte zur CO₂-​Kompensation
b) Aufforstung von Bäumen
c) Förderung von Völkerverständigung

1.2. Sofern die PLANTED HQ gGmbH Dienstleistungen für Geschäftskunden erbringt, werden diese sowie die dazu spezifisch geltenden Konditionen mit dem Kunden individuell vereinbart (der Dienstleistungsvertrag). Es gelten insb. die Bestimmungen in Abschnitt B dieser AGB.

1.3. Projekte oder Tätigkeiten in den Bereichen Klimaschutz und Klimabildung, die durch Spenden finanziert sind, werden in einer Vereinbarung über die Verwendung der Spende geregelt (der Spendenvereinbarung). Es gelten insb. die Bestimmungen in Abschnitt C dieser AGB.

1.4. Diese AGB gelten für alle von der PLANTED HQ gGmbH erbrachten Dienstleistungen sowie für alle Spenden. Sämtliche Leistungen, einschließlich Nebenleistungen von PLANTED erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Durch den Abschluss des Dienstleistungsvertrags oder der Spendenvereinbarung erklärt sich der Kunde mit den AGB von PLANTED einverstanden.

1.5. Der Dienstleistungsvertrag resp. die Spendenvereinbarung geht diesen AGB im Falle von Abweichungen vor, soweit der Inhalt klar belegt werden kann (insb. Schriftlichkeit). Die Bestimmungen dieser AGB gelten jeweils ergänzend zum Dienstleistungsvertrag resp. zur Spendenvereinbarung. Abweichende Bedingungen des Kunden bzw. des Spenders werden nicht anerkannt, es sei denn, PLANTED stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.

B. DIENSTLEISTUNGSVERTRAG

2. Dienstleistungen

2.1. Dienstleistungen, welche PLANTED gemäß dem Dienstleistungsvertrag erbringt, sind gemäß der darin netto vereinbarten Konditionen zu entschädigen. Diese Dienstleistungen sind entsprechend mehrwertsteuerpflichtig, es sei denn, eine spezifische Leistungsei von der Mehrwertsteuer befreit (wie insb. Bildungsmaßnahmen und Dienstleistungsexporte). Der Nettopreis aller mehrwertsteuerpflichtigen Dienstleistungen erhöht sich entsprechend um den jeweils anwendbaren Mehrwertsteuersatz. Änderungen und Anpassungen in der Mehrwertsteuergesetzgebung bleiben vorbehalten.

2.2 Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen im Dienstleistungsvertrag werden Rechnungen jeweils 30 Kalendertage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Die Zahlung hat auf das in der Rechnung angegebene Konto ohne Abzug in der ausgewiesenen Währung zu erfolgen. Sämtliche mit der Zahlung verbundenen Bankgebühren sind vom Kunden zu tragen und dürfen den in Rechnung gestellten Gesamtbetrag nicht mindern.

3. Zahlungen  

3.1. Der Kunde gewährt PLANTED im Bedarfsfall Zugang zu den für die Erbringung der Dienstleistung relevanten kundenspezifischen Daten resp. Wissensträgern.

3.2. Der Kunde garantiert gegenüber PLANTED die Korrektheit und Vollständigkeit der übermittelten Daten. PLANTED übernimmt keine Haftung für Folgeschäden des Kunden, wenn der von PLANTED erbrachten Dienstleistung inkorrekte, fehlerhafte oder unvollständige Datendes Kunden zugrunde liegen.    

3.3. PLANTED verwendet und behandelt die vom Kunden erhaltenen Daten und Informationen vertraulich gemäß den Bestimmungen dieser AGB (siehe. Ziff. 14) bzw. gemäß der auf den betriebenen Webseiten veröffentlichten Datenschutzinformationen. PLANTED ist jedoch berechtigt, Daten in verarbeiteter oder abgeleiteter Form, welche u.a. aufDaten des Kunden basieren können, für statistische oder wissenschaftliche Zwecke weiterzuverwenden. Bei einer diesbezüglichen Veröffentlichung anonymisiert PLANTED den Kundennamen oder holt zuvor eine ausdrückliche Zustimmung des Kunden zur Veröffentlichung des Kundennamens ein.

4. Berichte

4.1. Berichte resp. wissenschaftliche Analysen etc., welche PLANTED gemäß Dienstleistungsvertrag erstellt, dürfen vom Kunden nur zu den im Dienstleistungsvertrag spezifiziertenZwecken verwendet werden. Der Kunde gewährt PLANTED im Bedarfsfall Zugang zu den für die Erbringung der Dienstleistung relevanten kundenspezifischen Daten resp. Wissensträgern.

4.2. Sämtliche Urheberrechte bezüglich der von PLANTED erstellten Berichte verbleiben bei PLANTED, es sei denn, eine Übertragung der Urheberrechte auf den Kunden sei im Dienstleistungsvertrag ausdrücklich vereinbart.

C. SPENDENVEREINBARUNG

5. Spendengelder

5.1. Allgemeine Spenden, Gönnerbeiträge und CO₂-​Kompensationsbeiträge von Privatpersonen oder von Unternehmen, sofern sie für die Realisierung von Klimaschutzprojekten sowie für die Umsetzung von Klimabildungsprojekten zweckbestimmt sind, gelten als Spenden (die Spenden).

5.2. PLANTED ist in Deutschland als gemeinnützige Organisation anerkannt und kann Kunden für Spenden eine Spendenbescheinigung ausstellen, die von den zuständigen deutschen Steuerbehörden akzeptiert wird. Änderungen in der Steuergesetzgebung bleiben vorbehalten.

5.3. Vorbehältlich abweichender Bestimmungen in der Spendenvereinbarung werden Rechnungen jeweils 30 Kalendertage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Die Zahlung hat auf das in der Rechnung angegebene Konto ohne Abzug in der ausgewiesenen Währung zu erfolgen.

6. CO2-​Kompensation

6.1. PLANTED ermöglicht es, durch Spenden für die Realisierung von PLANTED-​Klimaschutzprojekten zu kompensieren (CO₂-​Kompensation resp. CO₂-​Kompensationsbeitrag). Die PLANTED-​Klimaschutzprojekte reduzieren die Treibhausgasemissionen, indem klimabelastende Energiequellen durch saubere ersetzt werden. Es werden insbesondere Projekte in den Bereichen erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Aufforstung unterstützt.

6.2. PLANTED verpflichtet sich, mit den erhaltenen CO₂-​Kompensationsbeiträgen von Unternehmen und Privatpersonen Klimaschutzprojekte zur Erreichung der Emissionsreduktionen zu realisieren. Dabei wird eine Quote von mindestens 75 % der Beiträge einem zweckgebundenen Klimaschutzfonds zugewiesen und aus diesem für die Projekte verwendet.

6.3. Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in mit Unternehmen getroffenen Spendenvereinbarungen verpflichtet sich PLANTED sicherzustellen, dass in Projekten basierend auf erneuerbarenEnergien und Energieeffizienz:

a) bis spätestens zwei Jahre nach Bezahlung des Kompensationsbeitrags die damit verbundene Tonnage an Emissisonsreduktionen in den Projekten generiert wird, und

b) bis spätestens drei Jahre nach Bezahlung des Kompensationsbeitrags die entsprechenden Emissionsreduktions-​Zertifikate in einem international anerkannten Emissionshandelsregisters stillgelegt sind.

6.4 Im Fall einer unvorhergesehenen Verzögerung oder Mindergenerierung von Emissionsreduktionen in den ausgewählten PLANTED Klimaschutzprojekten gewährleistet PLANTED, wenn nicht anders mit dem Kunden abgemacht, die Realisierung der CO₂-​Kompensation:

a) durch Emissionsreduktionszertifikate im ausgewählten Klimaschutzprojekt aus einer späteren Verifizierungsperiode (sog. Vintage), oder

b) durch Emissionsreduktionszertifikate eines anderen Klimaschutzprojektes desselben Qualitätsstandards und derselben Vintage, oder

c) durch Emissionsreduktionszertifikate eines anderen Klimaschutzprojektes desselben Qualitätsstandards mit späterer Vintage.

6.5 PLANTED berechnet die Tonnagen für die CO₂-​Kompensation gemäß dem jeweils aktuellen Informationsstand. Die Berechnungsgrundlagen werden einer regelmäßigen Kontrolle und Überarbeitung unterzogen, wobei PLANTED jedoch keinerlei Haftung für deren Aktualität oder Korrektheit übernimmt.

6.6 PLANTED berechnet die CO₂-​Kompensation ausschließlich basierend auf den vom Spender angegebenenDaten und nimmt keine darüber hinausgehende CO₂-​Kompensation vor. PLANTED ist insbesondere nicht verantwortlich für inkorrekte, fehlerhafte oder unvollständige Daten des Spenders oder für Berechnungsfehler, welche aufgrund inkorrekter, fehlerhafter oder unvollständiger Daten des Spenders entstehen.

D. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

7. Beendigung von Verträgen

7.1. Vorbehältlich abweichender Bestimmungen im Dienstleistungsvertrag oder in der Spendenvereinbarung können sowohl der Kunde als auch PLANTED den Dienstleistungsvertrag oder die Spendenvereinbarung ordentlich und ohne Angabe von Gründen jederzeit zum Monatsende kündigen.

7.2. Aus wichtigen Gründen kann ein Dienstleistungsvertrag oder eine Spendenvereinbarung jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht zumutbar ist, etwa wenn:

a) der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nach zweifacher Mahnung nicht nachgekommen ist,

b) eine Vertragspartei zahlungsunfähig geworden ist resp. über ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eingeleitet der das Insolvenzverfahren mangels Vermögens abgewiesen wird, oder

c) Aussagen oder Handlungen des Kunden Werten und Zielen von PLANTED zuwiderlaufen oder durch das Verhalten des Kunden für PLANTED ein Reputationsschaden entstehen kann.

7.3.Die Kündigung bedarf keiner besonderen Schriftform und kann per E-Mail an hi@planted.green erklärt werden.  

8. Haftung

8.1. Vorbehältlich einer abweichenden Regelung im Dienstleistungsvertrag oder in derSpendenvereinbarung haftet PLANTED ausschließlich für Schäden, die als direkte Folge der Verletzung von wichtigen Vertragspflichten durch PLANTED entstehen, und welche PLANTED (resp. ihre Vertreter oder Erfüllungsgehilfen) vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht haben.

8.2. Jegliche weitergehende Haftung von PLANTED ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet PLANTED Deutschland nicht für Schäden, die auf einem Grund beruhen, der außer halb der  Kontrolle von PLANTED liegt, wie insb. Schäden durch Feuer, Unwetter, Naturkatastrophen, unverschuldete Ausfälle der technischenInfrastruktur wie Server, Kommunikationseinrichtungen, Internet oder Stromversorgung, Krieg oder Terrorismus,  Atomunfall, politische Unruhen, Beschlagnahme, allgemeine Rohstoffknappheit, Beschränkung des Energieverbrauchs, Streik und dergleichen. PLANTED haftet ebenfalls nicht, wenn ein Partner oder Lieferant von entsprechenden Umständen betroffen ist und PLANTED als Folge davon ihre vertraglichenVerpflichtungen nicht erfüllen kann.

8.3. Vorbehältlich abweichender Bestimmungen in mit Unternehmen getroffenen

9. Informationen

PLANTED informiert jährlich in einem Jahresbericht umfassend über die Mitteleingänge, Mittelverwendung und die dadurch realisierten Klimaschutz-​ und Klimabildungsprojekte. Die jeweiligen Jahresberichte sind auf der Webseite www.planted.green verfügbar. PLANTED gibt keine Garantie, dass Informationen, welche durch PLANTED zugänglich gemacht werden, frei von Fehlern sind oder ohne Weiteres mit ausländischem Recht übereinstimmen.

10. Webseiten

10.1. Informationen und Daten auf den Webseiten dienen allein Informationszwecken, ohne dass der Kunde sich auf die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Informationen verlassen darf. PLANTED haftet nicht für vorübergehende fehlende Zugänglichkeit der Webseiten resp. spezifischer Anwendungen und Funktionalitäten der Webseiten.

10.2. PLANTED ist ausschließlich für Inhalte der Webseiten verantwortlich, die selbst erstellt, veröffentlicht und verbreitet werden. PLANTED haftet nicht für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit von Informationen und Äußerungen Dritter, auch wenn solche Informationen den Nutzern auf einer von PLANTED betriebenen Webseite oder Social-​Media-Plattformzugänglich gemacht werden.

10.3. Widerrechtliche oder diffamierende Äußerungen auf den Webseiten sind nicht zulässig und werden durch PLANTED umgehend gelöscht. PLANTED behält sich rechtliche Schritte gegenüber fehlbaren Nutzern vor.

11. Datenschutz

11.1. PLANTED behandelt grundsätzlich alle persönlichen Daten von Kunden bzw. Nutzern gemäß dem geltenden Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

11.2. Alle Informationen in Bezug auf den Umgang mit Kundendaten sind in der einer „Datenschutzinformation“ geregelt, die in der jeweils aktuellen Version auf den von PLANTED betriebenen Websites veröffentlicht ist.

15. Vertragsänderungen

15.1. Sämtliche Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen der Dienstleistungsverträge und Spendenvereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

15.2. PLANTED ist berechtigt, die AGB jederzeit zu ändern. Die aktuelle Version wird auf der Homepage publiziert und/oder dem Kunden zugestellt. Nachträgliche Änderungen der AGB werden zum Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen seit Aufschaltung bzw. Zusendung der AGB schriftlich widerspricht.

16. Wirksamkeit/ Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln. Es gilt deutsches Recht.

Stand: Dezember 2020